Der Preisanstieg bei fossilen Brennstoffen führt derzeit nicht nur zu höheren Abschlagszahlungen an Energieversorgungsunternehmen oder an Vermieterinnen und Vermieter, sondern es sind teilweise auch hohe Nachforderungen aus der jährlichen Heizkostenabrechnung zu erwarten. Diese Entwicklungen haben nicht nur Auswirkungen auf bestehende Leistungsansprüche in den sozialen Leistungssystemen, sondern werden auch Neuanträge in 2023 nach sich ziehen. Zudem hat die Bundesregierung im Jahr 2022 verschiedene Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die unterschiedliche Auswirkungen auf bestehende oder künftige Leistungsansprüche haben werden.
Sofern Sie diese gestiegenen Heizkosten nicht mehr selbstständig aufbringen können, kann überprüft werden ob Ihnen ein Anspruch auf Sozialleistungen zusteht.
Personen die bereits Leistungen vom Sozialamt, Wohngeldstelle oder dem KreisJobCenter erhalten, können sich dort an ihre/ n zuständige/ n Sachbearbeiter/ in wenden.
Sofern Sie noch keine Leistungen erhalten, können Sie sich an folgende Stellen wenden: