Ukrainerinnen und Ukrainer müssen zur Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnisse nicht bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Bei allen Ukrainerinnen und Ukrainern, deren Aufenthaltserlaubnis bis mindestens 1.2.2024 gültig ist, verlängert sich die Dauer der Aufenthaltserlaubnis kraft Verordnung automatisch bis zum 4.3.2025. Es müssen also keine neuen Dokumente ausgestellt werden.