Zur Überwindung von Sprachbarrieren und Verbesserung der Kommunikation zwischen den Einrichtungen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf seit 2010 den Dolmetscherservice DolMa eingerichtet. DolMa fördert die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und bietet einen gerechteren Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Diensten.
Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Laien-Dolmetschende für eine persönliche Sprachmittlung oder auch per Telefon- oder Videokonferenz. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise unter Beauftragung des Dolmetscherservice.
Sprachen
DolMa vermittelt qualifizierte Laien-Dolmetschende in den folgenden Sprachen:
Albanisch, Amharisch (Äthiopien), Arabisch (aus den Herkunftsländern Ägypten, Irak, Libanon, Jemen, Syrien), Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch (Mandarin), Dari (Persisch Afghanistan), Englisch, Farsi (Persisch Iran), Französisch, Georgisch, Griechisch, Hindi, Igbo (Nigeria), Indonesisch, Italienisch, Kosovarisch, Kreolisch / Pidgin Englisch (Nigeria), Kroatisch, Kurdisch-Bahdini, Kurdisch-Kurmanci, Kurdisch-Sorani, Kurdisch-Zaza, Mazedonisch, Niederländisch, Paschto (Afghanistan, Pakistan), Polnisch, Punjabi (Pakistan, Indien), Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somali, Spanisch, Tadjikisch, Tigre (Eritrea), Tigrinya (Äthiopien, Eritrea), Tschetschenisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu (Pakistan, Indien), Vietnamesisch, Yoruba (Nigeria)
Sollten Sie Bedarf an einer weiteren hier nicht aufgeführten Sprache oder einem weiteren Dialekt haben, sprechen Sie gerne die DolMa-Koordinierungsstelle an.
Beauftragung des Dolmetscherservices
Bitte beachten Sie, dass nur Behörden, Kliniken, Vereine, Organisationen, Firmen, Schulen und sonstige Institutionen, Dolmetschende bei DolMa beauftragen können. DolMa kann keine Anfragen von Privatpersonen vermitteln.
In der Regel sollten Anfragen so früh wie möglich, spätestens jedoch 2-3 Werktage vor Einsatzdatum gestellt werden.
Bitte fragen Sie unsere Laien-Dolmetschenden über unser Auftragsformular an:
DolMa Auftragsformular: Formular zur Bestellung eines/einer Dolmetscher*in des Dolmetscherservice Landkreis Marburg‐Biedenkopf (DolMa)PDF-Datei221,68 kB.
Kontaktdaten der DolMa-Koordinierungsstelle für Rückfragen:
Tel.: 06421-405-4181
Email: dolmamarburg-biedenkopfde
Wenn Sie uns anrufen, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Name der Auftraggebenden Institution
- Rechnungsanschrift des Kostenträgers (Kostenübernahme muss vorab geklärt sein)
- Kontakt einer Ansprechperson (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Name oder Fallnummer der*des Klient*in/Patient*in
- Datum und Uhrzeit des Einsatzes
- genaue Adresse des Einsatzortes sowie ergänzende Informationen z.B. Station, Etage, Zimmer)
- Sprache (Dialekt, Herkunftsland)
- besondere Anforderungen (besondere Kenntnisse, Geschlecht etc.)
Mitarbeitende des Büros für Integration und der DolMa-Koordinierungsstelle überwachen den ordnungsgemäßen Ablauf und die Qualität der Einsätze. Beauftragen Sie die Laien-Dolmetschenden deshalb bitte ausschließlich über unsere Koordinierungsstelle.
Bei direkter Vereinbarung von Folgeterminen mit den Laien-Dolmetschenden melden Sie dies bitte unverzüglich der Koordinierungsstelle.
Kosten
Die Kosten sind grundsätzlich von der*dem Auftraggeber*in zu tragen.
Der*die Laien-Dolmetschende bringt zum Einsatz ein Rechnungsformular mit, füllt dieses nach Auftragserfüllung aus und lässt es von der auftraggebenden Einrichtung unterschreiben/bestätigen. Anschließend gibt sie*er die Rechnung an die DolMa-Koordinierungsstelle weiter. Nach der Auswertung des Rechnungsformulars erhält der*die Kostenträger*in von der DolMa-Koordinierungsstelle eine geprüfte Rechnung, die sich aus dem Dolmetsch-Honorar und einer Fahrtkostenpauschale wie folgt zusammensetzt:
Erste Stunde | 30 € |
Für weitere 20 Minuten | je 10 € |
Pauschalbetrag für Fahrtkosten |
12 € - 26 € |
Nach Erhalt dieser Rechnung bezahlt die*der Kostenträger*in die*den Laien-Dolmetschende*n direkt.
Sie begleiten ehrenamtlich geflüchtete oder zugewanderte Menschen?
Kontaktieren Sie Cornelia Weinreich unter 06428 447-2210 oder WeinreichCmarburg-biedenkopfde für Infos zur Unterstützung bei Dolmetsch-Kosten!
Die Laien-Dolmetschenden
Mehr als 90 Laien-Dolmetschende dolmetschen für Sie in rund 46 verschiedene Sprachen.
Es handelt sich dabei überwiegend um Muttersprachler*innen, die ihre Mehrsprachigkeit in Dolmetsch-Situationen zur Verfügung stellen. Die sorgfältig ausgewählten Laien-Dolmetschenden sind unparteiisch und unterliegen der Schweigepflicht.
Vor dem ersten Einsatz durchlaufen alle Dolmetschenden von DolMa eine Schulung.
Wir bieten den Laien-Dolmetschenden fortlaufend Supervision und Weiterbildungen an, um den Spaß bei der Arbeit und die Qualität der Einsätze zu sichern.
Wichtig: Wir führen keine vereidigten Dolmetschenden.
Wie werde ich Laien-Dolmetscher*in bei DolMa?
Sie haben Spaß an Sprachen und arbeiten gerne mit Menschen? Wir suchen sprachtalentierte Personen, die sich als Dolmetschende engagieren möchten. Die Auftragsvermittlung erfolgt je nach Bedarf. Das bedeutet, Sie sind freie/selbständige Mitarbeitende und erhalten pro Einsatz eine Honorarzahlung.
Dringend gesucht werden Somali, Tigrinya, Tigre, Amharisch etc.
Für eine Mitarbeit bei DolMa setzen wir die Teilnahme an unserer Schulung voraus. Termine auf Rückfrage.
Interessiert? Bewerben Sie sich unter bewerbung-dolmamarburg-biedenkopfde mit einem tabellarischen Lebenslauf und Anschreiben, oder per Post an:
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Büro für Integration
Cornelia Weinreich
Marktstraße 6
35260 Stadtallendorf
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Cornelia Weinreich unter 06428 447-2210.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind auch im FlyerPDF-Datei588,30 kB zu finden.
Geben Sie die Informationen gerne auch andere Interessierte weiter.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Für welche Einsatzarten kann ich einen Dolmetschenden beauftragen?
Dolmetschende können für folgende Einsatzarten beauftragt werden:
- persönliche Dolmetsch-Einsätze (z.B. Arzt-/Kliniktermine, Behördengänge, Elterngespräche)
- Telefon-Dolmetschen
- Video-Dolmetschen
Hinweis: schriftliche Übersetzungen übernimmt der Dolmetscherservice nicht
Die Dolmetschenden von DolMa sind Laien-Dolmetschende.Sie absolvieren eine Kurz-Schulung und werden dabei auf mündliches Dolmetschen vorbereitet. Aus diesem Grund vermittelt DolMa keine schriftliche Übersetzungen von Urkunden und anderen offiziellen Dokumenten sowie persönliche Dolmetsch-Einsätze bei Behörden etc., bei denen vereidigte Dolmetschende notwendig sind.
Kosten
Wer übernimmt die Kosten für den Dolmetsch-Einsatz?
Generell gilt, dass die beauftragende Stelle verantwortlich für die Übernahme der Kosten ist. Die beauftragende Stelle ist also verpflichtet vor der Beauftragung die Kostenübernahme zu klären. Die Koordinierungsstelle von DolMa kann Ihnen diesbezüglich keine Auskunft geben.
Welche Kosten entstehen bei einem DolMa-Einsatz?
Die Rechnungen für einen DolMa-Einsatz beinhalten zwei Kostenpunkte:
- das Dolmetsch-Honorar
- die Fahrtkostenpauschale
Dolmetsch-Honorar: Für die erste Stunde des DolMa-Einsatzes werden pauschal 30 € abgerechnet. Danach werden pro angebrochenen 20 Minuten weitere 10 € berechnet.
Fahrtkostenpauschale:
- bis 15 km (einfache Strecke): 12 €
- 15 – 30 km (einfache Strecke): 18 €
- Über 30 km (einfache Strecke): 26 €
Die Koordinierungsstelle von DolMa ermittelt die Fahrtkosten basierend auf dem Anfahrtsweg der*des jeweiligen Dolmetschenden (kürzeste Strecke vom Wohnort zum Einsatzort).
Bei Telefon- oder Video-Dolmetsch-Einsätzen entfällt die Fahrtkostenpauschale.
Was passiert mit den Fahrtkosten bei zeitlich aufeinander folgenden Anschlussterminen?
Haben Sie mit einer*einem Dolmetschenden mehrere Termine (direkte Anschlusstermine) am selben Ort, die jeweils auf unterschiedlichen Rechnungsformularen bestätigt werden, so wird nur für den ersten Einsatz eine Fahrtkostenpauschale berechnet.
Entstehen Kosten, wenn mein*e Klient*in nicht zum vereinbarten Termin erscheint?
Sollte ein*e Klient*in nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so entstehen Kosten in Höhe der ersten Stunde des Dolmetsch-Honorars (30 €) sowie die Fahrtkostenpauschale. Der*die Dolmetschende wird sich hierfür ihre*seine Anwesenheit per Unterschrift / Stempel auf dem Rechnungsformular bestätigen lassen.
Entstehen bei der Stornierung eines Dolmetsch-Einsatzes Kosten?
Sagen Sie den Dolmetsch-Einsatz rechtzeitig ab (= mindestens 1 Stunde vor Einsatzbeginn im Rahmen unserer Sprechzeiten) entstehen keine Kosten für den Einsatz. Wird ein Dolmetsch-Einsatz nicht rechtzeitig abgesagt (= weniger als 1 Stunde vor Einsatzbeginn im Rahmen unserer Sprechzeiten), wird Ihnen die erste Stunde sowie bei persönlichen Einsätzen die Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie dabei auch unsere Sprechzeiten von 08:00 bis 12:00 Uhr von Montag bis Freitag.
Anfragen bei DolMa / Beauftragung von DolMa
Wer kann Laien-Dolmetschende bei DolMa beauftragen?
Alle Behörden, Kliniken, Vereine, Organisationen, Firmen, Schulen und sonstige Institutionen können Dolmetschende bei DolMa beauftragen. DolMa kann keine Aufträge von Privatpersonen vermitteln.
Wie kann ich Dolmetschende bei DolMa anfragen?
Die Anfrage einer*s Dolmetschenden können Sie über unser ausfüllbares AuftragsformularPDF-Datei221,68 kB vornehmen. Die Anfragen sollten so früh wie möglich, spätestens jedoch 2-3 Werktage vor dem Einsatzdatum gestellt werden.
Die Dolmetschenden sind selbständige Mitarbeitende bei DolMa, deshalb müssen die Termine immer erst mit den Dolmetschenden koordiniert und können niemals direkt bestätigt werden.
Bekomme ich generell eine Rückmeldung, dass meine Anfrage (nicht) erfolgreich war?
Sobald ein*e passende*r Dolmetschende*r für Ihre Anfrage gefunden wurde, werden sich die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle per E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen. Auch wenn kein*e Dolmetschende*r gefunden werden konnte, meldet sich die Koordinierungsstelle bei Ihnen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Zusage/Absage für meine Anfrage für eine*n Dolmetschenden erhalte?
Dies kann nicht einheitlich beantwortet werden. Sobald Ihre Anfrage bei DolMa vorliegt, werden die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle mit der Suche einer*s passenden Dolmetschenden beginnen. Je nach Reaktionszeit der Dolmetschenden und wie viele Dolmetschende für Ihre Anfrage kontaktiert werden müssen, kann die Zeit für eine Zu- oder Absage variieren.
Kann ich eine*n beauftragte*n und bereits zugesagte*n Dolmetschende*n wieder stornieren?
Ein bereits bestätigter Dolmetsch-Einsatz kann wieder abgesagt werden. Setzten Sie sich dazu bitte rechtzeitig mit den Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle per E-Mail in Verbindung.
Darf ich selbstständig mit einer*m Dolmetschenden Folgetermine vereinbaren?
Sie können mit der*m Dolmetschenden selbstständig Folgetermine vereinbaren. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle über diesen Folgetermin (Ort, Zeit und Kostenübernahme) per E-Mail informieren.
Downloads
Kontakt
Ansprechperson für die Vermittlung von Dolmetschenden
Frau Ellen Geske und Frau Sarah Kurz
Raiffeisenstraße 6, 35043 Marburg
Tel.: 06421 405-4181
E-Mail: dolmamarburg-biedenkopfde
Ansprechperson für Schulungen und Qualitätsmanagement
Weinreich Cornelia
Büro für Integration, Marktstraße 6, 35260 Stadtallendorf
Tel.: 06428 447-2210
E-Mail: WeinreichCmarburg-biedenkopfde