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Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Meldepflichten für Träger von Kindertageseinrichtungen

Anlage zur Betriebserlaubnis:

Informationen über Meldepflichten des Trägers einer Tageseinrichtung für Kinder nach § 47 SGB VIII I.V.m. § 15 Abs. 3, 4 und § 18 HKJGB

Zur Gewährleistung des Kindeswohls in Tageseinrichtungen für Kinder hat der Träger einer Tageseinrichtung nach § 47 SGB VIII I.V.m. § 15 Abs. 3 und 4, § 18 HKJGB Meldepflichten.

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass möglichst frühzeitig Gefährdungssituationen oder negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden kann. Dieses Merkblatt soll die Träger über ihre Meldepflichten informieren.

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