Impf-Sprechstunde
Reisemedizinische Impfsprechstunde
Das Gesundheitsamt bietet wöchentlich zweimal eine Impfberatung für die Bevölkerung an. Der Schwerpunkt liegt auf der reisemedizinischen Beratung und Durchführung der erforderlichen Impfungen, die kostenpflichtig sind.
Die Sprechstunden finden statt:
- dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr
- donnerstags von 7:30 bis 9:00 Uhr
Eine Anmeldung ist online über die Terminverwaltung Marburg-Biedenkopf möglich. Sie können die Sprechstunde auch ohne Voranmeldung besuchen, längere Wartezeiten können dann auftreten.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln
Beglaubigung einer ärztlichen Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Viele Patienten sind dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen.
Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung von einem Arzt verschrieben werden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.
Was ist zu beachten?
Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zurzeit:Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch das zuständige Gesundheitsamt zu beglaubigen.
Reisen in andere Länder
Bei Reisen in andere Länder sollte der Patient eine zweisprachige beglaubigte ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über die Einzel-und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind.
Wegen der unterschiedlichen Gesetzgebungen bezüglich Mitnahme/Einfuhr von Betäubungsmitteln sollten Sie sich außerdem mit der diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Verbindung setzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vordrucke zur Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens und Bescheinigung für Reisen in andere Länder können Sie hier herunterladen. Sie erhalten sie zudem bei Ihrem behandelnden Arzt.
Die von Ihrem Arzt vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit Praxisstempel versehene Originalbescheinigung (keine Unterschrift „im Auftrag“ oder „in Vertretung“) wird durch den Fachbereich Gesundheitsamt geprüft und beglaubigt. Eine Beglaubigung über den Postweg ist nicht möglich.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Bescheinigung ist längstens 30 Tage nach Ausstellung durch den behandelnden Arzt gültig.
Welche Gebühren entstehen?
Für die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt sind Gebühren in Höhe von 20,00 € zu entrichten.
Letzte Änderung: 9.9.2024
Adresse
Fachbereich Gesundheitsamt
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Schwanallee 23
35037 Marburg
Buslinien:
Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383
(H Radestraße)
MR-75, MR-80, MR-86
Kontakt
- 06421 40540
- 06421 4054165
- gesundheitsamtmarburg-biedenkopfde
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.