Das Gesundheitsamt erstellt amtsärztliche Gutachten für den öffentlichen Dienst, Sozialämter, das KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf und andere Behörden und Einrichtungen. Um die Untersuchungen im Auftrag von Behörden durchführen zu können, ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag erforderlich.
Für Privatpersonen, z. B. Studierende, kann das Gesundheitsamt nur dann tätig werden, wenn die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Stellungnahme gesetzlich geregelt ist oder durch die jeweilige Prüfungsordnung bestimmt wird.
Die hier tätigen Ärztinnen und Ärzte erstellen unabhängig von Institutionen und Einzelpersonen ein objektives medizinisches Gutachten.
Beispiele für amtsärztliche Untersuchungsanlässe
§ 27-Bescheinigung (RettDGV)
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Letzte Aktualisierung: 29.1.2025