Für Privatpersonen, z. B. Studierende, kann das Gesundheitsamt nur dann tätig werden, wenn die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Stellungnahme gesetzlich geregelt ist oder durch die jeweilige Prüfungsordnung bestimmt wird.
Die hier tätigen Ärztinnen und Ärzte erstellen unabhängig von Institutionen und Einzelpersonen ein objektives medizinisches Gutachten.
Beispiele für amtsärztliche Untersuchungsanlässe:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heilkuren und Sanatoriumsbehandlungen im Auftrag der Beihilfenstelle
- Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit im Auftrag von Gerichten
- Begutachtung der Leistungsfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II für das KreisJobCenter und SGB XII für Sozialämter
- Amtsärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG
- Prüfungsfähigkeiten
Termine
Amtsärztliche Untersuchungen finden nach telefonischer Terminvergabe statt von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Telefonische Terminvergabe:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr unter Tel.: 06421 405-4158