Am 9. Juni wird auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf das Europäische Parlament gewählt
Von Heike Döhn
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse für den Landkreis Marburg-Biedenkopf können Sie am 9.6.2024 ab ca. 18:30 Uhr unter folgenden Links einsehen:
Europa bestimmt unseren Alltag – deshalb wählen gehen
Vom 6. bis zum 9. Juni wählen Millionen von Menschen in der Europäischen Union (EU) das Europäische Parlament – in Deutschland ist der Wahltermin am Sonntag, 9. Juni. Doch Brüssel ist weit weg – was hat das, was das Europäische Parlament dort berät und entscheidet, mit unserer Lebenswelt zu tun? Mehr als man denkt. Denn viele Gesetze, die bei uns gelten, sind Umsetzung europäischen Rechts. Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die alle betreffen: die Länder der EU und den Alltag jeder und jedes Einzelnen. Die Wahl hat also ganz direkte Auswirkungen, auch wenn es vielen oft gar nicht bewusst ist.
Die Gesetze, die gestaltet und beschlossen werden, betreffen viele wichtige Themen: die Unterstützung der Wirtschaft, den Kampf gegen Armut, die Sicherheit in Europa und den Klimawandel. EU-Gesetze regeln beispielsweise Verbraucherschutz, Umweltschutz, Sicherheit, Migration oder Rechtsstaatlichkeit.
Die Abgeordneten setzen sich auch für gemeinsame Werte ein: Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit. Zudem genehmigt das Parlament den EU-Haushalt und prüft, wofür das Geld verwendet wird. So fließt es beispielsweise über Förderprogramme in Umweltschutzmaßnahmen, Sportprojekte, Gesundheitsprogramme, Programme zur Lebensmittelsicherheit – und über viele Wege fließen Gelder dann auch bis in den Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Bei der Europawahl vor fünf Jahren gab es im Landkreis Marburg-Biedenkopf 183.183 Wahlberechtigte. Wie viele es diesmal sind, steht erst nach der Wahl fest, die Zahl ändert sich von Mal zu Mal. Doch wie ist die Europawahl im Kreis organisiert? Die Kommunen müssen die Wahlvorstände besetzen und die Wahllokale ausstatten. „Der Landkreis ist eine der Ebenen, auf denen die Stimmen übermittelt werden“, sagt Kreiswahlleiter Ulrich Ley: Die Wahlvorstände der einzelnen Wahlbezirke melden die Zahlen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Diese wiederum meldet das jeweilige Ergebnis dem Landkreis.“ Die Ergebnisse werden also vom Wahllokal zur Kommune übermittelt, von der Kommune zum Kreis, vom Kreis zum Land und vom Land Hessen aus dann zur Bundeswahlleitung nach Brüssel.“
Nach Auszählung der Stimmen melden die Wahlvorstände die Ergebnisse an den Landkreis. Der wiederum ermittelt ein Kreisergebnis, „das melden wir dann nach Wiesbaden zur Landeswahlleitung, die das Landeswahlergebnis weitergibt“, so Ley.
Die Kreiswahlleitung steht auch für rechtliche Probleme und Fragestellungen bereit – „wenn die Sachbearbeiter der Städte und Gemeinden nicht weiterkommen, fragen sie bei uns an“, erläutert Ley. „Wir versuchen, das Problem zu lösen. Wenn das nicht möglich ist, gehen wir mit der Landeswahlleitung ins Gespräch“. Ein Problem seien beispielsweise Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Sie sind in beiden Ländern dem Grunde nach wahlberechtigt, dürfen aber natürlich nur einmal wählen. Wie man verhindern könne, dass jemand zweimal wählt, das sei auf kommunaler oder Kreisebene nicht zu lösen.
Der Landkreis ist auch in ganz praktischer gewisser Weise ein Backup: „Wir halten Reserven an Briefwahlunterlagen oder Stimmzetteln bereit, falls die Unterlagen bei einer Kommune nicht ausreichen“, sagt der Kreiswahlleiter, „wir sind die Schnittstelle für das Bündeln und Filtern von Informationen nach oben und nach unten.“
Am Wahlsonntag nimmt das Team beim Landkreis die Ergebnisse der einzelnen Städte und Gemeinden entgegen, fasst sie zu einem Kreisergebnis zusammen und gibt sie weiter. „Wir verplausibilisieren am Ende die Zahlen, die von den Kommunen kommen“, erläutert Ley. Manches würde die EDV erkennen, für manches ist aber die menschliche Kontrolle nötig. „Wenn bei einem kleinen Wahllokal plötzlich 500 Personen mit Wahlschein gemeldet würden, dann ist das sehr unwahrscheinlich – dann hätten ja 500 Personen Briefwahl oder einen Wahlschein beantragt und sind dann mit dem Wahlschein in ein anderes Wahllokal gegangen. Da würde die EDV nichts melden, denn das wäre theoretisch möglich. Jedoch würde wahrscheinlich tatsächlich ein Eingabefehler vorliegen.“
Von Montag bis Mittwoch nach dem Wahltag werden die Niederschriften nebst den dazugehörigen Anlagen und Ergebnisübersichten genau geprüft. Zur Abgabe und Prüfung dieser Unterlagen im Kreishaus gibt es einen Zeitplan.
Wenn das abgeschlossen ist, wird das Ergebnis dem Kreiswahlausschuss vorgestellt, der es bestätigen muss. Eine seiner Aufgaben ist es, zu klären, ob Stimmzettel gültig sind: In strittigen Fällen stimmen die Wahlvorstände darüber ab, ob ein Stimmzettel gültig ist oder nicht. Diese Entscheidung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt und vom Kreiswahlausschuss überprüft. „Und da kann es auch mal abweichende Meinungen geben“, weiß Ley. So könne sich das Ergebnis möglicherweise ändern, was der Landeswahlleitung gemeldet werden müsste. Am Endergebnis ändere dies aber wenig.
Dennoch: Jede Zahl und jede Stimme bis auf das Stück Papier zurückzuverfolgen, auf dem die Wähler und Wählerinnen ihre Kreuze gemacht haben, ist wichtig. „Jegliche Kontrollen, jegliche Änderungen werden bei uns auch mit mindestens zwei Personen durchgeführt“, betont Ley, „einer liest die Niederschrift vor, der andere schaut im Computer, ob die Zahl da auch so erscheint, und einer steht noch dahinter, der mit kontrolliert.“ Fehler sollen ausgeschlossen werden.
Bei der letzten Europawahl 2019 lag die Wahlbeteiligung im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei 56,9 Prozent. Doch es sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Prozess beteiligen und an der Gestaltung der Europäischen Union mitwirken. Das stärkt die Demokratie – und beeinflusst viele Entscheidungen, die von Brüssel in den kommenden Jahren bis hinunter auf Landkreisebene und im Leben aller großen Einfluss haben werden.
Wer genau wissen möchte, in welchen Bereichen die EU Einfluss auf das tägliche Leben hat, findet Informationen unter https://what-europe-does-for-me.europarl.europa.eu/de/social.
Wie wird gewählt?
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Es werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, Deutschland entsendet insgesamt 96 Europaabgeordnete. Wahlberechtigt ist, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat;
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnt und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat. Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen
- alle Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen und sich bis April ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Sie können sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen wollen - beides geht nicht.
In welchem Wahlraum man wählt, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl wählen können.
Für die Europawahl 2024 wurden in Deutschland 35 Parteien zugelassen. Anders als etwa bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Kandidaten können nicht direkt gewählt werden, sondern nur Parteien. Im Europaparlament schließen sich die Abgeordneten aus den verschiedenen Ländern dann nach politischer Zugehörigkeit in Fraktionen zusammen.
Europawahl: Leichte Sprache
Europa-Wahl am 9. Juni
Am 9. Juni ist in Deutschland die Europa-Wahl.
Das ist eine wichtige Wahl für Menschen in der EU.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
27 Länder gehören zur EU.
Die Europa-Wahl ist in allen 27 Ländern.
Man wählt die Mitglieder vom Europäischen Parlament.
Das Europäische Parlament ist so etwas wie der deutsche Bundes-Tag.
Die Mitglieder vom Parlament nennt man Abgeordnete.
Die Abgeordneten vertreten 450 Millionen Menschen in der EU.
Die Abgeordneten beraten zum Beispiel über Gesetze.
Die Abgeordneten treffen Entscheidungen.
Diese Entscheidungen sind wichtig für den Alltag.
Zum Beispiel für die Arbeit, die Gesundheit und die Umwelt.
Deshalb ist es wichtig zu wählen.
Wählen können alle EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Man ist EU-Bürger oder EU-Bürgerin, wenn man einen Ausweis aus einem EU-Land hat.
Zum Beispiel einen deutschen Personal-Ausweis.
Man bekommt eine Wahl-Benachrichtigung, wenn man wählen darf.
Am Wahl-Tag geht man in den Wahl-Raum.
Die Adresse steht in der Wahl-Benachrichtigung.
Man braucht seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
Die Wahl-Benachrichtigung sollte man auch mitbringen.
So wählt man:
Man bekommt einen Stimm-Zettel.
Man füllt den Stimm-Zettel in der Wahl-Kabine aus.
Man kreuzt die Partei an, die man wählen will.
Man kann nur eine Partei wählen.
Man kann auch Brief-Wahl machen.
Dabei schickt man seinen Stimm-Zettel mit der Post.
Man muss nicht zum Wahl-Raum gehen.