A–E
Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (AO) enthält wichtige Regelungen für Vereine zur Gemeinnützigkeit und Besteuerung. In ihr sind auch die steuerbegünstigten Zwecke eines Vereins beschrieben.
Ehrenamt
Unter dem Begriff "Ehrenamt" verstehen wir jede Form des freiwilligen Engagements, egal ob in einem Verein oder einer Initiative oder als Einzelperson ohne Organisationsform. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im klassischen Sinne in ein Amt gewählt wurden, in einer leitenden Position tätig sind oder ob Ihr Engagement mehr in der zweiten Reihe stattfindet. Jedes Engagement zugunsten anderer verdient Respekt, Wertschätzung und Unterstützung!
Engagement-Möglichkeiten
Sie möchten sich engieren und sind auf der Suche nach einer passenden Einsatzstelle? Auf der Internetseite der Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e.V. finden Sie viele Angebote, thematisch sortiert.
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F–J
Freistellung/Sonderurlaub
Zur besonderen Unterstützung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit wurde in Hessen eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es Berufstätigen über 16 Jahren in Hessen ermöglicht, sich für bis zu 12 Arbeitstage im Jahr freistellen zu lassen. Die Entgeltfortzahlung übernimmt das Land Hessen für diese Zeit. Grundlage für die Regelung ist das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Davon ausgenommen sind Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Teilnehmer eines Freiwilligendienstes.
Wofür kann man sich freistellen lassen?
- Leitung, pädagogische Betreuung oder Hilfe bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden (Jugendfreizeit, Zeltlager etc.)
- Leitung, pädagogische Mitarbeit oder Teilnahme von Tagungen, Lehrgängen, Seminaren etc., die von Jugendverbänden, Jugendämtern oder im Rahmen des Jugendsports durchgeführt werden (die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann insbesondere auch der Aus- und Fortbildung dienen)
Ausführliche Informationen zur Freistellung erhalten Sie in der Broschüre des Hessischen Jugendrings oder auf der Internetseite des Hessischen Jugendrings.
Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e.V.
In zahlreichen Projekten arbeiten wir eng mit der Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e.V. zusammen. So führen wir z.B. jedes Jahr gemeinsam Ehrenamtsdialoge und die Ehrenamtskonferenz durch. Der gemeinnützige Verein versteht sich als „Entwicklungsagentur für freiwilliges Engagement mit dem Ziel, freiwilliges Engagement in der Stadt Marburg und im Landkreis zu fördern und zu stärken.
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Führungszeugnis – Befreiung von der Gebühr
Freiwillig Engagierte, die für ihr Engagement ein Führungszeugnis bzw. ein erweitertes Führungszeugnis brauchen, können von der entsprechenden Gebühr befreit werden, wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer unbezahlten, ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigt wird.
Einen entsprechenden Musterbrief zur Bescheinigung des ehrenamtlichen Engagements finden Sie hier.
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Gemeinnützigkeit
Ziel eines gemeinnützigen Vereins ist die Förderung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks. Die Voraussetzungen dafür sind in der Abgabenordnung geregelt. Im § 52 der Abgabenordnung findet sich eine Liste mit gemeinnützigen Zwecken.
Der gemeinnützige Zweck muss in der Vereinssatzung klar beschrieben sein, inklusive konkreter Maßnahmen(n) zur Umsetzung des gemeinnützigen Zwecks.
Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Vereine können die Gemeinnützigkeit beantragen (auch Vereine in Gründung). Der Antrag auf Gemeinnützigkeit erfolgt beim Finanzamt unter Vorlage der Satzung und des Gründungsprotokolls.
Vorteile der Gemeinnützigkeit sind Steuerbegünstigungen, besserer Zugang zu staatlichen Zuschüssen, Möglichkeit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen und die Möglichkeit, steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu zahlen (z.B. Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale).
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Juleica – Jugendleitercard
Die Jugendleitercard (kurz Juleica) dient zur Stärkung der ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit und gibt ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation, die in allen Bundesländern gleichermaßen anerkannt wird.
Die Karte soll Jugendleiter*innen nicht nur ausweisen, sondern auch als Qualifikationsnachweis dienen, sie in ihrer Stellung stärken und in ihrem Engagement fördern.
Zum Erwerb der Juleica ist die Teilnahme an einer Jugendleiter/-innen-Ausbildung im Umfang von mindestens 40 Studen notwendig, in der folgende Themen behandelt werden müssen:
- Arbeit in und mit Gruppen
- Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherung
- Organisation und Planung
- Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
- Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
- Rolle und Selbstverständnis von Jugendleiter/-innen
Jugendleiter*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" erbringen. Dieser Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
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K-O
Kompetenznachweis
Wer sich ehrenamtlich engagiert, leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine lebendige Gesellschaft, sondern erwirbt darüber hinaus besondere soziale Kompetenzen und Qualifikationen: Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke, Interkulturelle Kompetenz oder Motivationsfähigkeit sind längst Schlüsselqualifikationen für beruflichen Erfolg. Sie werden im Ehrenamt vermittelt und gefördert und lassen sich auf andere Lebensbereiche übertragen.
Mit dem Kompetenznachweis für Ehrenamt und Freiwilligenarbeit können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger das eigene soziale Engagement dokumentieren und sichtbar machen. Auf diese Weise können sie ihr Engagement für die Gesellschaft auch für sich persönlich nutzen, zum Beispiel im Beruf.
Mitgliederversammlung im Verein
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ im Verein. Während der Vorstand die laufenden Geschäfte eines Vereins führt, werden von der Mitgliederversammlung die grundlegenden Entscheidungen getroffen. Sie wählt z.B. den Vorstand und ist für die strategische Ausrichtung des Vereins zuständig.
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P–T
Satzung
Jeder Verein muss eine Satzung haben. Sie legt Grundregeln fest, nach denen ein Verein funktionieren soll. Sie kann weitestgehend frei formuliert werden. Es gibt jedoch einige Mindestanforderungen, die eine Satzung enthalten muss:
- Name
- Zweck
- Sitz des Vereins
- Bestehender Wille zur Eintragung ins Vereinsregister
Weiterhin soll die Satzung Infos beinhalten zu:
- Ein- und Austritt
- Bildung des Vorstands
- Vergütung des Vorstands
- Mitgliederversammlung
- Beurkundung von Beschlüssen
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U–Z
Vorstand als Team
Viele Vereine gehen dazu über, den Vorstand als Team mit gleichberechtigten Mitgliedern zu organisieren und sich von den klassischen Vorstandsposten (erste oder zweite Vorsitzende, Schriftführer, Kassierer) zu lösen. Die Beispiele zeigen, dass die Entscheidung zur Mitarbeit im Vorstand leichter fällt, wenn kein fester Posten besetzt werden muss. Innerhalb des Vorstandsteams können die Mitglieder sich die Aufgaben untereinander aufteilen (zum Beispiel durch eine Geschäftsordnung).
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Zeugnisbeiblatt für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler können sich in Hessen zur Bestätigung und als Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis, auch „Zeugnisbeiblatt“ genannt, ausstellen lassen. Darin stehen Angaben zur Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und gegebenenfalls zu erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Eine wichtige Zusatzqualifikation, die du zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder zur Bewerbung für einen Studienplatz nutzen kannst!
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