Viele ehrenamtlich tätigen Menschen machen sich zu Recht Gedanken darüber, ob sie bei ihrem Einsatz für die Gemeinschaft ausreichend versichert sind.
Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick, wie Sie insbesondere gegen Unfälle und Haftpflichtschäden abgesichert sind. Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie auf Ihre individuellen Fragen keine Antworten finden, wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Allgemeine Infos
Die wichtigsten Versicherungen für Ehrenamtliche sind:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
Ob Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit automatisch versichert sind und über welchen Versicherungsträger, hängt davon ab, welcher Tätigkeit Sie genau nachgehen bzw. für welchen Verein Sie sich engagieren.
Der Versicherungsschutz muss immer individuell betrachtet werden.
Unfallversicherung
Warum ist eine Unfallversicherung notwendig?
Bei der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Arbeit oder auf dem Weg von und zu ihrem Einsatzort können Sie verunglücken und gesundheitliche Schäden davon tragen. Eine Unfallversicherung sichert Sie gegen die Folgen eines Unfalls ab. Ehrenamtlich Tätige sind in der Regel über eine der folgenden Versicherungen geschützt:
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Versicherung kraft Gesetzes
- Versicherung kraft Satzung
- Freiwillige Versicherung
- Private Unfallversicherung
- Eigene private Unfallversicherung
- Private Sammelunfallversicherung der Vereine/Organisationen
- Private Unfallversicherung des Landes Hessen (Rahmenvertrag)
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und schützt die Versicherten vor den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten. Auch die Heilbehandlung fällt in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?
Träger der Unfallversicherungen sind die nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Welcher Träger zuständig ist, richtet sich nach dem Tätigkeitsbereich. Dazu gehören z.B.:
- Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege BGW, www.bgw-online.de (Öffnet in einem neuen Tab), Telefon 040-202070
- Tätigkeiten in den Bereichen Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz: Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG, www.vbg.de (Öffnet in einem neuen Tab), Ehrenamtstelefon 040-51461970
- Tätigkeiten für Kommune und Land: Unfallkasse Hessen UKH, www.ukh.de (Öffnet in einem neuen Tab), Telefon 069-29972 440
- Für sonstig bürgerschaftlich Engagierte besteht ein erweiterter Versicherungsschutz kraft Satzung bei der UKH.
Wer ist kraft Gesetzes automatisch unfallversichert?
Im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) ist geregelt, welche Personengruppen automatisch gesetzlich versichert sind. Diese müssen nicht individuell zur Versicherung angemeldet werden; die Versicherung ist für sie kostenlos. Im Einzelnen betrifft dies ehrenamtlich Tätige:
- in Rettungs- und Hilfeleistungsunternehmen
- Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Technisches Hilfswerk, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst etc.
- im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
- Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutscher Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, VDK etc.
- in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.B. des Bundes, der Länder oder der Gemeinden)
- ehrenamtliche Stadtratsmitglieder oder Bürgermeister, Mitglieder von IHK und Prüfungsausschüssen, ehrenamtliche Richter und Schöffen, gerichtlich bestellte Betreuer, Wahlhelfer etc.
- im Bildungswesen Engagierte, z.B. gewählte Elternvertreter und ehrenamtlich Lehrende
- im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommune
- Vereine, die zum Beispiel die kommunale Streuobstwiese pflegen oder das örtliche Schwimmbad betreiben
- im Auftrag oder mit Zustimmung der Kirche
- Ministranten, Mitglieder des Kirchenvorstands oder des Pfarrgemeinderats, Notfallseelsorger, ehrenamtlich Tätige im Missionswerk oder in der Bibelschule etc.
- Vereine, die im Auftrag der Kirchengemeinde bei der Ausrichtung eines Sommerfestes helfen, z.B. Verpflegungsangebot des Landfrauenvereins
- in der Landwirtschaft
- Tier- und Pflanzenzuchtverbände, Flurbereinigungsverbände, Bauernverbände, Verbände von Landwirtschaftskammern, Landvolk- und Landfrauenverbände, Fischereiverbände, Jagdverbände etc.
- in Freiwilligendiensten
- Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Freiwilligendienst aller Generationen, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts" etc.
Detailliertere Informationen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Zu Ihrer Sicherheit" entnehmen.
Wer ist kraft Satzung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Die Unfallkasse Hessen (UKH) hat den Versicherungsschutz in ihrer Satzung auf weitere ehrenamtlich tätige Personen ausgedehnt, die nicht automatisch gesetzlich versichert sind. Dies gilt jedoch nur für ehrenamtlich Engagierte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Berufsgenosschenschaft fallen.
Wer kann und sollte sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern?
Im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) sind ehrenamtlich tätige Personen, die in ein Amt gewählt wurden oder eine Tätigkeit mit Leitungsfunktion ausüben, nicht automatisch gesetzlich versichert. Dieser Personenkreis kann sich jedoch gegen eine geringe Gebühr freiwillig versichern:
- Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, z.B. gewählte Vereinsvorstände, Kassenwarte, Schriftführer, Sportwarte etc. und deren Vertreter
- Ehrenamtlich Tätige in Gremien für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
- Ehrenamtlich Tätige für Parteien, z.B. in Gremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen etc.
Die private Unfallversicherung
Eigene Unfallversicherung oder Sammelunfallversicherung der Organisation
Wenn Sie eine eigene private Unfallversicherung haben, sind Sie zusätzlich auch darüber geschützt. Leistungen aus der gesetzlichen und aus der privaten Versicherung können parallel bezogen werden.
Häufig schließen Vereine/Organisationen Sammelversicherungen ab, um einen Schutz für alle Mitglieder zu gewährleisten. Einzelne Personen müssen nicht gesondert gemeldet werden.
Private Unfallversicherungen erbringen zwar nicht den umfassenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, bieten aber einen finanziellen Basisschutz. Ob seitens des Vereins/der Organisation ein Sammelvertrag besteht, muss erfragt werden.
Unfallversicherung des Landes Hessen (Rahmenvertrag)
In der Vergangenheit war der Versicherungsschutz freiwillig Engagierter oftmals lückenhaft. Das Land Hessen hat deshalb Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen, die bestehende Lücken im Versicherungsschutz schließen soll. Der Unfallrahmenvertrag des Landes Hessen hilft in den Fällen weiter, in denen kein oder kein ausreichender Schutz über eine gesetzliche oder eine privater Unfallversicherung besteht.
Die wichtigsten Informationen zum Rahmenvertrag des Landes Hessen finden Sie hier.
Kontakt: Vertragspartner des Landes Hessen ist die Sparkassen-Versicherung. Für alle Fragen zum Rahmenvertrag sowie für Schadensmeldungen steht Ihnen Herr Axel Tunsch unter der Rufnummer 0611-1782531 zur Verfügung.
Checkliste Unfallversicherung
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz prüfen und folgende Fragen klären:
- Sind Sie kraft Gesetzes unfallversichert? Empfehlung: Prüfen Sie diese Frage anhand der im SGB VII beschriebenen Tätigkeitsbereiche.
- Welcher Versicherungsträger ist für Sie zuständig? Empfehlung: Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei den Berufsgenossenschaften nach Ihrem Versicherungsschutz.
- Falls Sie nicht automatisch gesetzlich versichert sind: Besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung? Empfehlung: Erkundigen Sie sich bei den Versicherungsträgern, ob und zu welchen Konditionen Sie sich freiwillig versichern können.
- Falls grundsätzlich kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht: Sind Sie über Ihren Verein/Ihre Organisation unfallversichert? Empfehlung: Fragen Sie bei den Verantwortlichen des Vereins/der Organisation nach, ob eine Unfallversicherung (Sammelversicherung) abgeschlossen wurde?
- Falls Sie weder gesetzlich noch über Ihren Verein versichert sind: Haben Sie einen privaten Einzel-Unfallversicherungsschutz?
Haftpflichtversicherung
Warum ist eine Haftpflichtversicherung notwendig?
Bei der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie Schäden anrichten. Für Schäden, die Sie anderen aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Unwissen zufügen, sind Sie bzw. der Verein oder die Organisation, für die Sie tätig sind, zum Schadenersatz verpflichtet. Gesetzlich geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB). Der Geschädigte hat die Wahl, ob er die handelnde Person, den Verein/die Organisation oder beide in Regress nimmt. Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schadenersatzansprüche bietet eine Haftpflichtversicherung. Im privaten Bereich ist das die Privathaftpflichtversicherung. Eingetragene Vereine sollten im eigenen und im Interesse ihrer Mitglieder unbedingt eine Vereins- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Ehrenamtlich Tätige sind in der Regel über eine der folgenden Versicherungen geschützt:
- Private Haftpflichtversicherung
- Vereins- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
- Private Haftpflichtversicherung des Landes Hessen (Rahmenvertrag)
Die private Haftpflichtversicherung
Schäden, die ehrenamtlich Tätige ohne Leitungs- und Aufsichtsfunktion in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt (gemäß Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Voraussetzung ist jedoch, dass es sich nicht um eine Tätigkeit in gesamtverantwortlicher oder in Führungsposition handelt bzw. um eine Tätigkeit mit Anordnungs- und Weisungsrechten oder Überwachungspflichten.
Die Vereins- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden eingetragenen Verein. Die Vereinshaftpflicht-versicherung springt ein bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die der Verein bzw. ein Mitglied anderen zugefügt hat. Versichert sind Schäden, die aus einfacher bis hin zu grober Fahrlässigkeit resultieren. Nur Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, sind nicht versicherbar.
- Beispiel: Die Sportversicherung über den Landessportbund umfasst neben der Unfallversicherung auch eine Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder des Sportvereins.
Die Vereinshaftpflichtversicherung sollte im Hinblick auf die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen AHBs genau geprüft werden. So sind z.B. Veranstaltungen mit externen Besuchern in der Regel nicht mitversichert.
Der versicherte Personenkreis sollte "hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige" umfassen.
Die private Haftpflichtversicherung des Landes Hessen (Rahmenvertrag)
Werden Engagierte in verantwortlicher Position tätig, etwa als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, sind sie nicht durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke hat das Land Hessen durch einen Rahmenvertrag geschlossen.
Sofern keine eigene Privathaftpflichtversicherung besteht, erhalten aber auch nicht verantwortlich Tätige über diesen Rahmenvertrag Versicherungsschutz für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für die Vereinigung verursachen.
Bitte beachten Sie: Der hessische Rahmenvertrag ersetzt nicht die Vereinshaftpflichtversicherung. Diese sollte insbesondere von eingetragenen Vereinen unbedingt eigenständig abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Informationen zum Rahmenvertrag des Landes Hessen finden Sie unten.
Kontakt: Vertragspartner des Landes Hessen ist die Sparkassen-Versicherung. Für alle Fragen zum Rahmenvertrag sowie für Schadensmeldungen steht Ihnen Herr Axel Tunsch unter der Rufnummer 0611 1782531 zur Verfügung.
Weitere Versicherungen
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Bei der Durchführung von Veranstaltungen mit externen Besuchern sollten Vereine mit ihrer Versicherungsgesellschaft Rücksprache halten und gegebenenfalls eine zusätzliche Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen kann diese Versicherung auch pauschal mit in die Vereinshaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Dies erspart den Vereinen eine separate Einzelversicherung jeder Veranstaltung.
Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung
Körper- oder Sachschäden, die Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit bei einem Unfall mit dem privaten Fahrzeug verursachen, sind nicht über die private oder Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt. Für die Schäden Dritter kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auf. Dem Unfallverursacher selbst können jedoch finanzielle Nachteile durch Sachschäden am eigenen Fahrzeug, höhere Versicherungsprämien oder eine Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung entstehen. Eine Dienstreisekasko- mit Rabattversicherung gleicht diese finanziellen Nachteile mit einer Einmal-Zahlung aus. Allerdings ist der Abschluss dieser Versicherung mit vergleichsweise hohen Beiträgen verbunden.
Checkliste Haftpflichtversicherung
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz prüfen und folgende Fragen klären:
- Sind Sie über Ihren Verein/Ihre Organisation haftpflichtversichert? Empfehlung: Erkundigen Sie sich bei den Verantwortlichen Ihres Vereins/Ihrer Organisation, ob eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
- Welche Schäden deckt die Vereinshaftpflichtversicherung ab? Empfehlung: Informieren Sie sich über die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen.
- Falls Sie nicht über Ihren Verein/Ihre Organisation versichert sind: Haben Sie eine eigene private Haftpflichtversicherung?
- Wenn Sie eine Veranstaltung planen, wurde dafür eine zusätzliche Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen?
Weitere nützliche Informationen
Die Sparkassen-Versicherung hat eine telefonische Hotline für alle Fragen rund um die Rahmenverträge des Landes Hessen eingerichtet, erreichbar unter der Rufnummer: 0611 1782531
Viele weitere nützliche Infos zum Versicherungsschutz, inkl. Info-Filmen und einem "Versicherungsfinder" gibt es auf der Internetseite der Landesehrenamtsagentur www.deinehrenamt.de
Mehr Informationen: