Fachdienst 50.7 Soziales

Beschreibung

Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.

Sozialhilfe kann in Form von persönlichen Hilfen, Geld- oder Sachleistungen erfolgen.

Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Telefon

06421 4050

Standort

Kreishaus - Hauptgebäude
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

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