Fachteam Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzaufsicht

Beschreibung

Der Bereich "Vorbeugender Brandschutz" im Fachteam Brandschutz und Brandschutzaufsicht veranlasst vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Eindämmung möglicher Brand-, Explosions- oder Umweltgefährdungen, die von Sonderbauten oder technischen Anlagen ausgehen können und dadurch eine erhebliche Gefährdung für Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerte verursachen würden.

Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes beziehen sich auf die Bereiche:

  • Baulicher Brandschutz

  • Anlagentechnischer Brandschutz

  • Betrieblich-Organisatorischer Brandschutz

Sie stellen insgesamt eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit des abwehrenden Brandschutzes durch die Feuerwehren vor Ort dar.

Aus den Tätigkeiten des vorbeugenden Brandschutzes ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte: 

  • Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, sowie Genehmigungen nach Immissionsschutzrecht, Störfallrecht, bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden und sonstige Stellungnahmen.

  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen (Gefahrenverhütungsschauen) in Sonderbauten einschließlich Mängelfeststellung sowie Anordnung und Überwachung der Mängelbeseitigung.

  • Beratung bei der Aufstellung von Feuerwehrplänen, betrieblichen Brandschutzordnungen, Notfallplänen, Evakuierungsplänen sowie deren Prüfung und abschließende Genehmigung.

  • Beratung der Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen.

  • Beratung bei der Projektierung von Brandmeldeanlagen, ortsfesten Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, lüftungstechnische Anlagen und sonstigen sicherheitstechnischen Anlagen.

  • Beratung der Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf bei der Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

  • Beratung und Stellungnahmen bei Märkten, Straßenfesten und anderen Großveranstaltungen.

Zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren unterhält der Landkreis im Rahmen der überörtlichen Hilfe spezielle Anlagen und Einrichtungen. Er beteiligt sich an den Standorten der überörtlichen Hilfe an allen entstehenden Sachkosten und finanziert erforderliche Fahrzeuge im Rahmen seiner Haushaltsmöglichkeiten mit.

Neben diesen Aufgaben wird durch den Kreisbrandinspektor, der gleichzeitig auch Fachbereichsleiter ist, die Aufgabe der Brandschutzaufsicht für den Landkreis Marburg-Biedenkopf wahrgenommen. Hierzu zählt neben der Überprüfung der ständigen Einsatzbereitschaft der Feuerwehren auch die Übernahme der Einsatzleitung bei besonderen Einsätzen oder Großschadenslagen. Ebenso gehört zu seinem Tätigkeitsfeld die vorbereitende Einsatzplanung für spezielle Szenarien, wie zum Beispiel bei Hochwasser, Unwetter, schwere technische Hilfeleistung, Bekämpfung von Gefahrstoffaustritten und Großbränden. Hierfür erforderliche Übungen werden organisiert und teilweise auch kreisübergreifend durchgeführt. Ferner zählt die Prüfung der Bedarfs- und Entwicklungspläne der Städte und Gemeinden des Landkreises zu der Aufgabe der Brandschutzaufsicht.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Telefon

06421-405 1811

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