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Hessischer Verdienstorden
Details
Mit dem Hessischen Verdienstorden zeichnet das Land Hessen Personen aus, die sich in herausragender Weise um das Land und seine Bevölkerung verdient gemacht haben.
Die Auszeichnung wird durch den Hessischen Ministerpräsidenten verliehen. Nach Prüfung der Verdienste entscheidet er über die Verleihung und die jeweilige Ordensstufe.
Hinweise
Selbstanregungen sind ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Hervorragende Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung.
Unterlagen
Formlose schriftliche Anregung; gegebenenfalls ergänzende Nachweise oder Stellungnahmen.
Bearbeitungsdauer
Keine feste Bearbeitungsdauer. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern.
Verfahrensablauf
Die formlose Anregung wird an die Hessische Staatskanzlei oder den Ministerpräsidenten gerichtet. Der Landkreis prüft die Verdienste und erstellt eine Stellungnahme. Anschließend entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung. Die Auszeichnung wird durch einen Vertreter des Landes oder den Landrat überreicht.
Rechtsgrundlagen
Erlass über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens vom 1. Dezember 1989 in der Fassung vom 5. September 2008 (GVBl. I S. 911), zuletzt geändert durch Erlass vom 20. Oktober 2020 (GVBl. S. 743).
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verleihung.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Marburg-Biedenkopf und bei der Hessischen Staatskanzlei.
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