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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Details
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste allgemeine Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Leistungen im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder ehrenamtlichen Bereich verliehen.
Die Verdienste müssen über die übliche Erfüllung beruflicher oder ehrenamtlicher Aufgaben hinausgehen und dem Gemeinwohl in besonderer Weise dienen. Die zuständigen Stellen prüfen die Anregung und holen bei Bedarf Stellungnahmen ein. Über die Verleihung entscheidet der Bundespräsident.
Hinweise
Eigenanregungen sind nicht möglich. Eine Verleihung nach dem Tod ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Voraussetzungen
Herausragende persönliche Leistungen, die dem Gemeinwohl in besonderer Weise dienen.
Unterlagen
Ausgefülltes Vorschlagsformular oder formlose schriftliche Begründung; gegebenenfalls ergänzende Nachweise.
Bearbeitungsdauer
Keine feste Bearbeitungsdauer. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern.
Verfahrensablauf
Nach Eingang prüft der Landkreis die Verdienste und holt erforderliche Stellungnahmen ein. Anschließend werden die zuständigen Landes- und Bundesstellen beteiligt. Über die Verleihung entscheidet der Bundespräsident.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG) vom 26.07.1957, zuletzt geändert durch Art. 14 VO vom 19.06.2020; Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 07.09.1951 (BGBl. I S. 831); Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 08.12.1955 (BGBl. I S. 749), geändert durch Erlass vom 29.01.1979 (BGBl. I S. 142); Ausführungsbestimmungen vom 05.09.1983 (GMBl. S. 389); in Hessen zusätzlich Richtlinien für die Verleihung staatlicher Auszeichnungen vom 22.12.2025, Abschnitt II.
Rechtsbehelf
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Marburg-Biedenkopf, im Verwaltungsportal Hessen und beim Bundespräsidenten.
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