Sportförderung

Details

Grundlage der Sportförderung im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind die sportpolitischen Leitlinien und die Sportförderrichtlinien des Landkreises.

Die einzelne Förderpunkte der Richtlinien lassen sich grob in folgende Bereiche gliedern: Allgemeine Sportförderung und Sportstättenförderung. Im Rahmen der allgemeinen Sportförderung werden vielfältige Maßnahmen unterstützt, beispielsweise die Anschaffung langlebiger Sport- und Fitnessgeräte, die Durchführung von Sportveranstaltungen sowie die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitenden. Im Bereich der Sportstättenförderung unterstützt der Landkreis Vorhaben im Sportstättenbau sowie bei der Ausstattung und Pflege von Sportstätten.

Neben der finanziellen Förderung steht der für den Sport zuständige Fachdienst Sportvereinen auch beratend zur Seite und unterstützt bei der Gestaltung und Weiterentwicklung von Sportangeboten.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie unter den entsprechenden Links.

Hinweise

Ein Antrag auf finanzielle Förderung ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Fachdienst einzureichen.

Voraussetzungen

Gefördert werden Sportvereine, die Mitglied des Landessportbundes Hessen (lsbh) oder einer der ihm angeschlossenen Sportverbände sind. Eine Förderung ist ebenfalls möglich für Vereine, die nachweislich überwiegend sportliche Aktivitäten ausüben bzw. sportliche Angebote anbieten und ihre Arbeit im Einklang mit den sportpolitischen Leitlinien des Landkreises steht.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Fördermaßnahme und dem Umfang des Antrags.

Rechtsgrundlagen

Sportpolitischen Leitlinien sowie Sportförderrichtlinien des Landkreises Marburg-Biedenkopf

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