Bauakten - Archiv

Details

Sie können Einsicht in das Aktenarchiv der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse gem. § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) darlegen. DerAntrag kann digital an bauaktenarchiv@marburg-biedenkopf.de gesendet werden.

  • Sie stellen zunächst einen Antrag auf Einsicht

  • Sie legen dar, welches berechtigte Interesse Sie an der Einsicht haben.

  • Die Behörde prüft Ihr Anliegen und ermöglicht Ihnen anschließend die Einsichtnahme oder stellt Ihnen digital oder analog die gewünschten Unterlagen bereit.

Kosten

Die Kosten der Akteneinsicht werden nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz sowie der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung nach Aufwand abgerechnet.

Hinweise

Als "berechtigtes Interesse" gelten folgende Belange ausdrücklich NICHT:

  • Eigentümerschaft des Nachbargrundstückes

  • Zugehörigkeit zu einem Gemeinde- oder Stadtorgan (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat o.ä.)

  • Verwandtschaftsverhältnis zum Eigentümer

  • Kaufinteresse ohne Vollmacht

Voraussetzungen

Um Einsicht in das Bauaktenarchiv zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:

  • Grundstückseigentümer

  • Kaufinteressenten (NUR mit Vollmacht und Einverständnis der Eigentümerschaft)

  • Notare

  • Immobilienmakler*innen mit entsprechender Vollmacht

Unterlagen

Bitte übersenden Sie mit Ihrer schriftlichen Anfrage, aus der der Grund Ihrer Anfrage zweifelsfrei hervorgeht, folgende Unterlagen:

  • Eigentümernachweis, wenn Sie die Auskunft für das eigene Grundstück benötigen. Dies kann z.B. ein aktueller Grundbuchauszug oder der Kaufvertrag sein.

  • Sollten Sie in Vertretung für andere Personen (z.B. Verwandte, Eltern etc.) eine Anfrage stellen, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

  • Auch als beauftragtes Maklerbüro legen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

  • Eine Bauscheinnummer oder ein Aktenzeichen müssen angegeben werden, ohne diese Angabe ist KEINE Auskunft möglich!

  • Ihre Rechnungsadresse

Rechtsgrundlagen

  • Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

  • Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung (AllgVerwKostO)

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