Baubeginn anzeigen
Details
*** Bitte prüfen Sie anhand der Mitarbeitenden-Übersicht auf der rechten Seite (oder alternativ auf der Liste unter "Downloads"), welcher unserer Mitarbeitenden für Ihre Kommune zuständig ist***
Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige).
Online-Dienste
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.
Voraussetzungen
Antragsfrist: 1 Woche
Vor Baubeginn
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal den Baubeginn mit.
Rechtsgrundlagen
§§ 56 und 75 Hessische Bauordnung (HBO)