Baugenehmigung / Bauvorbescheid - Verlängerung

Details

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Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung zwei Jahre unterbrochen worden ist.

Der Bauvorbescheid erlisch, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung des Bescheides eine Baugenehmigung beantragt haben.

Die Frist kann auf Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben. Sie kann rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Kosten

Die Kosten der Verlängerung der Baugenehmigung werden nach dem Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf berechnet.

Fristen

Der Antrag auf Verlängerung Ihrer Baugenehmigung oder Ihres Bauvorbescheides muss zwingend vor Ablauf der jeweiligen Frist der Genehmigung schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

Unterlagen

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/des Bauvorbescheides ist formlos schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Rechtsgrundlagen

  • Hessische Bauordnung (HBO)

  • Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

  • Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid (Genehmigung, Zurückweisung oder Ablehnung) kann innerhalb eines Monats beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60. 35043 Marburg Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich (NICHT per Email) oder zur Niederschrift einzureichen.

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