Förderung Dorfentwicklung

Details

Mit dem Ziel, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren, fördert das hessische Dorfentwicklungsprogramm nachhaltige und zukunftsfähige Projekte in ländlichen Kommunen. Als Fach- und Förderbehörde der Dorfentwicklung begleitet das Fachteam die Dorfentwicklungsprozesse und die Fördervorhaben (Beratung vor Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung).

Hinweise

Eine Antragsberechtigung besteht für kommunale und private Antragstellende in Kommunen, die anerkannter Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung sind.

Fristen

Jederzeit: Beratung für das Förderangebot, Antragstellung.

Die Laufzeit der Förderschwerpunkte ist befristet. Im letzten Jahr der Laufzeit sollte die Antragstellung möglichst bis zum 01.03. des Jahres erfolgen.

Voraussetzungen

Um eine Bewilligung für Fördermittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Antragsberechtigung muss vorliegen (kommunale und private Antragstellende in anerkannten Förderschwerpunkten der
    Dorfentwicklung),

  2. die Antragsunterlagen müssen vollständig bewilligungsreif sein (inkl. sichergestellter Gesamtfinanzierung, Plausibilisierung der Kosten, Abstimmungen mit Genehmigungsbehörden etc.) und

  3. die Fördermittel müssen verfügbar sein.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen hängen vom konkreten Projekt und der Rechtsform der Antragstellenden ab, sodass keine generelle Aussage möglich ist. Eine Klärung erfolgt im Rahmen des Beratungsangebotes.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt im Wesentlichen von der Vorlage vollständiger und bewilligungsreifer Unterlagen durch die Antragstellenden sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Fördermittel ab.

Verfahrensablauf

Es gibt ein formales Verfahren zur Antragstellung über ein Online-Portal. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Bewilligung erfolgen durch das Team Dorferneuerung und Regionalentwicklung beim Landkreis. Nach Fertigstellung des Vorhabens erfolgt die Beantragung der Auszahlung der Fördermittel durch die Zuwendungsempfänger. Die Prüfung dieser Unterlagen sowie die Auszahlung obliegt ebenfalls dem Team Dorferneuerung und Regionalentwicklung.

Zum Verfahren gehört ein umfassendes und niedrigschwelliges Beratungsangebot durch den Landkreis inklusive Terminen vor Ort. Dieses Angebot erstreckt sich über den gesamten Zeitraum von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Zusätzlich können private Antragstellende für baufachliche Fragen sowie Fragen der Materialwahl und Gestaltung eine kostenfreie Erstberatung eines Fachbüros in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation sowie die einschlägigen Vorschriften aus dem Haushalts- und Subventionsrecht

Weiterführende Informationen

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