Denkmalschutz - Denkmalstatus abfragen

Details

Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

Hinweise

Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft zum Denkmalstatus Ihres Gebäudes können Sie sich an nachfolgende EMail-Adresse wenden:

Denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de

Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

Unterlagen

Bitte geben Sie bei Anfragen zum Denkmalstatus Ihres Gebäudes Grundsätzlich folgende Informationen an:

  • Adresse

  • Gemarkung / Flur / Flurstück

  • Fotos und/oder einen Lageplan

Bitte nennen Sie die Adresse des Objekts im Betreff der Anfrage.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens ist derzeit eine Bearbeitungsdauer von bis zu 3 Monaten möglich.

Verfahrensablauf

Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

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