Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Details
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) genießen grundsätzlich das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland. Dieses Freizügigkeitsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für ihre Familienangehörigen gelten.
EU-/EWR-Bürger können nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erwerben. Auf Antrag kann das Bestehen dieses Rechts durch die zuständige Ausländerbehörde bescheinigt werden.
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-/EWR-Bürgern, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, können eine Aufenthaltskarte oder – nach Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts – eine Daueraufenthaltskarte erhalten. Diese Dokumente dienen dem Nachweis ihres Aufenthaltsrechts in Deutschland.
Im Rahmen des Verfahrens werden die jeweiligen persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Je nach Anliegen und Einzelfall können weitere Nachweise oder Unterlagen erforderlich sein.