Erlaubnis einer Beschäftigung oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete
Details
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung welche die Auflage: "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt" auf Ihrem Dokument besitzen, müssen eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung bei der Ausländerbehörde beantragen. Solange die Beschäftigung noch nicht genehmigt und auf dem Ausweisdokument hinterlegt wurde, ist die Aufnahme der Beschäftigung strengstens untersagt.
Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Antrags zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorliegen. In manchen Fällen wie zum Beispiel bei einer beabsichtigten Berufsausbildung kann auf die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit verzichtet werden.
Die Beschäftigungserlaubnis wird stets für einen konkreten Arbeitgeber und eine bestimmte Tätigkeit erteilt und kann mit Nebenbestimmungen verbunden sein.
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Voraussetzungen
Auf Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Ihrer Duldung muss sich die Auflage, bzw. der Zusatz: "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt" befinden.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EZB)
Arbeitsvertrag
Die Unterlagen müssen vollständig und unterschrieben in PDF-Format eingereicht werden, damit sie für den Online-Antrag akzeptiert werden.
Verfahrensablauf
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EZB)
Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, lassen Sie Ihren Arbeitgeber/Chef die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber/Chef unterschrieben worden sein. Erst dann reichen Sie das Formular bei uns ein.Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit
Auch die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen, damit Sie arbeiten können. Hierzu wird das Formular (EZB) benötigt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit der Arbeit nicht zustimmt. In diesem Fall können Sie die Arbeit nicht aufnehmen.Eintragung der erlaubten Beschäftigung
Wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Arbeit zugestimmt hat, muss Ihre Beschäftigung noch auf Ihrem Aufenthaltsdokument eingetragen werden. Hierfür erhalten Sie dann eine Nachricht von uns, damit Sie ohne Termin bei uns vorsprechen und wir die Beschäftigung eintragen können.