Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)

Details

Ausländische Staatsangehörige, die sich dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung in Deutschland aufhalten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt.

Die Erteilung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Sie kommt sowohl für Personen in Betracht, die einen Aufenthaltstitel nach den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug) besitzen, als auch für Personen, deren Aufenthalt auf völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beruht. Die jeweiligen Voraussetzungen richten sich dabei insbesondere nach dem bestehenden Aufenthaltsstatus sowie den einschlägigen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.

Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sind. Hierzu können unter anderem die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie gegebenenfalls weitere aufenthaltsrechtliche Anforderungen gehören. Für bestimmte Personengruppen, insbesondere im humanitären Aufenthaltsrecht, gelten teilweise besondere oder erleichterte Regelungen.

Kosten

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für:

  • Hochqualifizierte (§ 18c Abs. 3 AufenthG): 147,00 €

  • Zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 AufenthG): 124,00 €

  • In allen übrigen Fällen: 113,00 €

Übertragung einer Niederlassungserlaubnis (z. B. wegen Passwechsel, Namensänderung, Verlust, Ablauf der Kartennutzungsdauer): 67,00 €

Verfahrensablauf

Ablauf bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Sollte die Kartennutzungsdauer Ihrer Niederlassungserlaubnis bald das Ende ihrer Gültigkeit erreichen, erhalten Sie ein Schreiben der Ausländerbehörde, in dem Sie dazu aufgefordert werden einen Online-Antrag auf den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis zu stellen. In diesem Schreiben werden Ihnen bereits die Unterlagen aufgelistet, welche für die Übertragung Ihrer Niederlassungserlaubnis benötigt werden.

Ablauf bei der erstmaligen Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Fall Sie das erste Mal eine Niederlassungserlaubnis beantragen, können Sie sich auf der Webseite der Ausländerbehörde zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf bei der Beantragung Ihrer beabsichtigten Niederlassungserlaubnis informieren: Niederlassungserlaubnis | Landkreis Marburg-Biedenkopf
Nachdem Sie sich entschieden haben, welche Niederlassungserlaubnis zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passt, können Sie diesen auf dieser Seite durch den Onlinedienst (Online-Antrag) beantragen.

Rechtsgrundlagen

§ 9 AufenthG - Bitte beachten Sie, dass § 9 AufenthG die allgemeine Grundlage für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis darstellt. Je nachdem, welchen Aufenthaltsstatus sie innehaben, können auch speziellere Rechtsgrundlagen in Verbindung mit § 9 AufenthG geprüft werden.

Weiterführende Informationen

Meine Aufenthaltserlaubnis läuft vor Abschluss der Prüfung meines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ab. Was bekomme ich für die Übergangszeit?

Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis ablaufen bevor das Prüfverfahren über Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörde beendet wurde, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.

Nähre Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.

Wichtig: Sollten Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen kann Ihnen keine Fiktionsbescheinigung erteilt werden.

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