Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Details

Ausländische Staatsangehörige, die sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland aufhalten möchten, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis, sofern sie nicht aufgrund anderer rechtlicher Regelungen von dieser Verpflichtung befreit sind. Die Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ermöglicht den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und berücksichtigt dabei besondere Schutzbedürfnisse oder sonstige schutzwürdige Interessen.

Die Erteilung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes und kann je nach Aufenthaltszweck sowie den individuellen Umständen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Hierzu zählen beispielsweise anerkannte Schutzberechtigte, Personen mit subsidiärem Schutz, Personen mit Abschiebungsverboten, Opfer bestimmter Straftaten oder Personen, deren weiterer Aufenthalt aus humanitären oder politischen Gründen geboten ist.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die jeweiligen persönlichen, aufenthaltsrechtlichen und gegebenenfalls humanitären Voraussetzungen geprüft. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise oder Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 100,00 €

Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €

Wechsel des Aufenthaltszweck einschließlich Verlängerung: 98,00 €

Verfahrensablauf

Ablauf bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Sollte Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis bald ihre Gültigkeit verlieren, erhalten Sie ein Schreiben der Ausländerbehörde, in dem Sie dazu aufgefordert werden einen Online-Antrag auf die Verlängerung Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu stellen. In diesem Schreiben werden Ihnen bereits die Unterlagen aufgelistet, welche für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigt werden.

Ablauf bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Fall Sie das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, können Sie sich auf der Webseite der Ausländerbehörde zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf bei der Beantragung Ihrer beabsichtigten Aufenthaltserlaubnis informieren: Aufenthaltstitel aus humanitären (menschlichen) Gründen | Landkreis Marburg-Biedenkopf
Nachdem Sie sich entschieden haben, welcher Aufenthaltstitel zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passt, können Sie diesen auf dieser Seite durch den Onlinedienst (Online-Antrag) beantragen.

Weiterführende Informationen

Meine Aufenthaltserlaubnis läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?

Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis ablaufen bevor Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.

Nähre Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.

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