Angebote zur Unterstützung im Alltag: Anerkennung und Förderung nach § 45 a-d SGB XI
Details
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen mit, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Sie umfassen Betreuungsangebote, Entlastung von Pflegenden und Entlastung im Alltag.
Um eine Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen zu erhalten muss das Angebot nach Landesrecht anerkannt sein oder von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Ab Pflegegrad 1 stehen dem Hilfebedürftigen monatlich 131 € zur Verfügung, die auf Nachweis für Hilfen im Alltag eingesetzt werden können. Ab Pflegegrad 2 können auch Gelder aus dem Sachleistungsbudget für Hilfen im Alltag umgewidmet werden.
Verfahrensablauf
In Hessen werden auf Basis der Pflegeunterstützungsverordnung vom 25. April 2018 neben Angeboten, die auf der Basis bürgerschaftlichen Engagements arbeiten, auch gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen anerkannt, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anträge auf Anerkennung sind mit den entsprechenden Antragsformularen beim Landkreis Marburg-Biedenkopf zu stellen.
Die Antragsformulare schicken Sie bitte an alltagshilfe@marburg-biedenkopf.de.
Bei den Anbietern von Unterstützung im Alltag wird unterschieden in:
Anbieterform I: Nichtgewerblich tätige juristische Personen; insbesondere freie Träger, Einrichtungen und Organisationen
Anbieterform II: Gewerblich Tätige im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes und Selbständig Tätige im Sinne des § 18 des Einkommensteuergesetzes
Anbieterform III: Qualifizierte Einzelpersonen; Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses bei der leistungsempfangenden Person im häuslichen Bereich
Anbieterform IV: qualifizierte Nachbarschaftshelfende
Erhebungsbogen über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - Anbieterform I (PDF)
Konzeptstruktur für Angebotsformen I + II - Hilfe zur Erstellung (PDF)
Vereinfachtes Konzept für Angebote zur Entlastung im Alltag (Angebotsform III)
Anlage zum Musterbescheid: Tätigkeitsbericht nach § 12 Pfluv (PDF)
Weiterführende Informationen
Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45c SGB XI
Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist auch eine Förderung möglich. Diese bezieht sich auf den Auf- und Ausbau solcher Angebote und Modellvorhaben und dort insbesondere auf die notwendigen Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Helfenden durch Fachkräfte verbunden sind. Die Förderung erfolgt zu 50 % aus Mitteln der Pflegeversicherung, zu 50 % aus kommunalen Mitteln.
Antragstellung erfolgt über den Landkreis Marburg-Biedenkopf, bei Modellvorhaben über das Regierungspräsidium Gießen.