Baulastenverzeichnis - Auskunft

Details

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Voraussetzungen

Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:

  • Grundstückseigentümer

  • Kaufinteressenten

  • Notare

Unterlagen

  • Für Privatpersonen: Bitte übersenden Sie mit Ihrer Anfrage einen Eigentümernachweis, wenn Sie die Baulastenauskunft für das eigene Grundstück benötigen. Dies kann z.B. Ein Grundsteuerbescheid, ein aktueller Grundbuchauszug oder der Kaufvertrag sein. Sollten Sie in Vertretung für andere Personen (z.B. Verwandte, Eltern etc.) eine Anfrage stellen, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

Verfahrensablauf

Sie können Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieser Antrag kann digital an baulastenauskunft@marburg-biedenkopf.de gesendet werden.

  • Sie stellen zunächst einen Antrag auf Einsicht oder auf die Herausgabe eines Auszugs.

  • Sie legen dar, welches berechtigte Interesse Sie an der Einsicht haben.

  • Die Behörde prüft Ihr Anliegen und ermöglicht Ihnen anschließend die Einsichtnahme oder stellt Ihnen den Auszug bereit.

Rechtsgrundlagen

  • Hessische Bauordnung

  • Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

  • Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung

Weiterführende Informationen

Die Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

Vielen Dank fürs Teilen