§ 27-Bescheinigung (RettDGV)

Kosten

Gebühren 35 €

Unterlagen

Zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung nach § 27 RettDGV HE ist die Vorlage folgender Unterlagen im Fachbereich Gesundheitsamt erforderlich:

  1. Masernimmunitätsnachweis in Form von zwei dokumentierten Impfungen oder einer Titer-Bestimmung auf Masern-IgG-Antikörper

  2. Nachweis über einen Hepatitis B-Impfschutz in Form einer dokumentierten vollständigen Hepatitis B-Impfung/Grundimmunisierung oder anhand eines Anti-HBs-Titers

  3. Aktueller Labornachweis über eine negative Hepatitis C-Serologie

  4. Aktuelles kleines Blutbild

  5. Aktueller Nachweis über eine unauffällige körperliche Untersuchung und gesundheitliche Eignung (FA/FÄ Arbeitsmedizin oder Betriebsärztlicher Dienst).

    Für eine Bescheinigung nur nach §27 Absatz 1 Nummer 2 RettDGV HE: Aktueller Nachweis über unauffällige körperliche Untersuchung durch FA/FÄ für Allgemeinmedizin / Innere Medizin / Arbeitsmedizin oder Betriebsärztlicher Dienst.

  6. Angabe von: Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen.

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzinformation (siehe Download).

Kontakt:

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Gesundheitsamt
Fachdienst Gutachten und Sozialmedizin
Schwanallee 23
35037 Marburg

gsh-fd1@marburg-biedenkopf.de

Verfahrensablauf

Nach Eingang und Sichtung der Unterlagen senden wir eine amtsärztliche Bescheinigung an Ihre Privatanschrift zur Vorlage beim Träger des Rettungsdienstes sowie eine Gebührenrechnung in Höhe von € 35 mit der Bitte um Begleichung.

Rechtsgrundlagen

§ 27 RettDGV HE (Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 03.01.2011)

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