Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Details
Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen dient dem Schutz und der Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland. Sie ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen den rechtmäßigen Aufenthalt, wenn dieser insbesondere zum Zweck des Familiennachzugs oder zur Herstellung beziehungsweise Aufrechterhaltung familiärer Bindungen erfolgt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann unter anderem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, minderjährigen Kindern sowie in bestimmten Fällen weiteren Familienangehörigen erteilt werden. Die Erteilung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und setzt die Erfüllung der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen voraus. Hierbei werden unter anderem die familiären Verhältnisse sowie die individuellen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Im Rahmen des Antragsverfahrens prüft die Ausländerbehörde die erforderlichen Voraussetzungen und die vorzulegenden Nachweise. Je nach Fallkonstellation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 100,00 €
Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszweck einschließlich Verlängerung: 98,00 €
Verfahrensablauf
Ablauf bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
Sollte Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis bald ihre Gültigkeit verlieren, erhalten Sie ein Schreiben der Ausländerbehörde, in dem Sie dazu aufgefordert werden einen Online-Antrag auf die Verlängerung Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu stellen. In diesem Schreiben werden Ihnen bereits die Unterlagen aufgelistet, welche für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigt werden.
Ablauf bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Fall Sie das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, können Sie sich auf der Webseite der Ausländerbehörde zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf bei der Beantragung Ihrer beabsichtigten Aufenthaltserlaubnis informieren: Aufenthaltstitel aus familiären Gründen | Landkreis Marburg-Biedenkopf
Nachdem Sie sich entschieden haben, welcher Aufenthaltstitel zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passt, können Sie diesen auf dieser Seite durch den Onlinedienst (Online-Antrag) beantragen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Meine Aufenthaltserlaubnis läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis ablaufen bevor Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.
Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.
Nähre Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.