Großraum-/Schwerlasttransport - Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die private Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten unter Vollsperrung

Details

Für die private Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten unter Vollsperrung ist vor Durchführung eines Großraum- und Schwerlasttransports bei der für die betroffenen Streckenabschnitte zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die private Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten unter Vollsperrung ist, dass im Zeitpunkt der Antragstellung sowie der Erteilung der Anordnung eine gültige VEMAGS-Bescheidversion vorliegt, das beteiligte Fahrpersonal als Verwaltungshelfer im Landkreis Marburg-Biedenkopf verpflichtet ist und eine Einweisung in das betreffende Roadbook für diesen Personenkreis stattgefunden hat.

Unterlagen

Für die Bearbeitung Ihres Antrags sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung für die private Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten unter Vollsperrung

  • Ein auf die genehmigte Strecke eingewiesenes Roadbook

Sofern Sie oder das von Ihnen beauftragte Unternehmen kein Fahrpersonal als Verwaltungshelfer im Landkreis Marburg-Biedenkopf verpflichtet haben, so ist eine Verpflichtung mit persönlicher Anwesenheit der zu verpflichtenden Fahrer im Vorfeld der Einweisung in das Roadbook erforderlich.

Für die Verpflichtung als Verwaltungshelfer sind im Vorfeld folgende Informationen und Unterlagen erforderlich:

  • Die Namen der den Transport begleitenden Verwaltungshelfer mit Benennung des verantwortlichen Verwaltungshelfers

  • Die Telefonnummer des verantwortlichen Verwaltungshelfers

  • Gültiger Personalausweis in Kopie

  • Gültiger Führerschein in Kopie

  • Gültiger BSK-Schein (Vorder- und Rückseite) in Kopie

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

  • Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (einzeln) für jeden Verwaltungshelfer

  • unterschriebene Selbstbescheinigung über sechs Monate Berufserfahrung (siehe Formulare)

Verfahrensablauf

Nach Eingang des vollständigen Antrags sowie eines anordnungsfähigen Roadbooks ist das Fahrpersonal in das Roadbook einzuweisen. Zuvor ist das Fahrpersonal entsprechend im Landkreis Marburg-Biedenkopf als Verwaltungshelfer zu verpflichten. Hierzu ist nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen ein persönlicher Termin (max. 12 Personen pro Termin) in den Lokalitäten der Straßenverkehrsbehörde zu vereinbaren. Die verkehrsrechtliche Anordnung eines anordnungsfähigen Roadbooks kann erst nach erfolgter Verpflichtung und Einweisung erfolgen. Voraussetzung ist ferner, dass eine gültige VEMAGS-Bescheidversion besteht.

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