Nutzung Gerätewagen Brandschutzerziehung

Details

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt den nutzungsberechtigten Städten und Gemeinden des Landkreises, vertreten durch ihre jeweilige Feuerwehr, den Gerätewagen Brandschutzerziehung samt Beladung zur Verfügung.

Zur Nutzung ist zu beachten:

  • Das Fahrzeug darf ausschließlich durch die Feuerwehren des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu Zwecken der Brandschutzerziehung und -aufklärung genutzt werden.

  • Das Führen des Fahrzeuges ist nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) der für das Fahrzeug notwendigen Klasse zulässig.

  • Zur Nutzung des Fahrzeuges muss das Mitglied der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr vorab an einer Grundeinweisung in das Fahrzeug und der Beladung teilgenommen haben. Der Fachbereich Gefahrenabwehr bietet mehrere Termine jährlich dazu an.

 

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