Anzeige einer Heizölverbraucheranlage
Details
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff. Schon geringe Mengen können die Umwelt durch Verunreinigung des Bodens und der Oberflächengewässer gefährden. Ebenso können wenige Liter Heizöl im Grundwasser auch das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel ungenießbar machen.
Um nachhaltige Schäden durch den Umgang und die Lagerung von Heizöl zu vermeiden, gelten für Heizölverbraucheranlagen (Anlagen) besondere Anforderungen. So sind
die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge)
die Errichtung oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes)
rechtzeitig vor der Inbetriebnahme (ca. 6 Wochen) und
alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung einer Anlage
beim Fachdienst Wasser und Bodenschutz anzuzeigen. Nutzen Sie dazu das Formular "Anzeige einer Heizölverbraucheranlage". Das ausgefüllte Formular können Sie über den digitalen Briefkasten des Landkreises Marburg-Biedenkopf schicken.
Außerdem sind alle unterirdischen Anlagen und oberirdische Anlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 Liter vor der Inbetriebnahme durch eine anerkannte sachverständige Stelle zu prüfen.
Darüber hinaus sind Heizölverbraucheranlagen wiederkehrend zu prüfen. Für welche Anlagen das zutrifft, erfahren Sie auf der Seite des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) unter der Überschrift "Prüfung durch Sachverständige".
Hinweise
Gerne können Sie den digitalen Briefkasten zur sicheren Datenübertragung nutzen, wenn Sie uns z. B. die Beseitigung von Mängeln an Ihrer Heizölverbraucheranlage bestätigen wollen. Nachweise wie z. B. Rechnung, Quittungen o. ä. können Sie dort hochladen und zu uns schicken.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen rund um das Thema „Heizölverbraucheranlagen“ erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU).