Gewässeraufsicht
Details
Die Wasserbehörden überwachen die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Hessischen Wassergesetz (HWG) und den dazu ergangenen Vorschriften (z. B. Verordnungen etc.). Zu den Aufgaben der unteren Wasserbehörde zum Schutz der Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen und auch das Grundwasser) gehören unter anderem:
die Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
die Herstellung, wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und/oder seiner Ufer (Gewässerausbau) in Form einer Planfeststellung oder -genehmigung
bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
den Bau Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Kläranlagen)
Abwassereinleitungen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) z. B. für Autowaschanlagen o. ä.
Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen u. a. für die
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder dem Grundwasser
Abwassereinleitungen in Gewässer und/oder den Untergrund
Einleitung des Niederschlagswasser, dass von bebauten und sonstigen befestigten Flächen in ein Gewässer und/oder den Untergrund eingeleitet werden soll
Aufstauen von oberirdischen Gewässern
den Bau den Betrieb von Erdwärmesonden
Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
Abwassereinleitungen (z. B. von Autowaschanlagen) in öffentliche Abwasseranlagen (sog. Indirekteinleitungen)
geringfügige Entnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasserentnahmen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, z. B. Heizölverbraucheranlagen
Erteilung von Ausnahmen von den Verboten in festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten
Aufsicht über die kommunalen Abwasseranlagen (Kläranlagen, Abwasserkanäle und -leitungen etc.)
Maßnahmen im Rahmen der Schadensfallbearbeitung, z. B. bei Unfällen, bei denen wassergefährdende Stoffe (Benzin, Öl etc.) ausgetreten sind
Aufsicht über die Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
Deichaufsicht
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Verfahrensablauf
Den Eingang eines Antrages bekommen Sie von uns bestätigt. Darin werden wir es Ihnen mitteilen, wenn noch Unterlagen bzw. Angaben nachzureichen sind.
Sind auch andere Belange wie z. B. Bauen, Naturschutz, Landwirtschaft o. ä. betroffen, werden wir die dafür zuständigen Institutionen (z. B. unseren Fachdienst Naturschutz) beteiligen. Nach erfolgter fachtechnischer Prüfung Ihres Vorhabens erhalten Sie unsere Entscheidung in Schriftform.