Bodenschutz
Details
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.
Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
Zum Schutz der Böden vor schädlichen Bodenveränderungen und im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes sind Bodeneingriffe und/oder -veränderungen im Vorfeld zu beurteilen. So ist das Auf- und Einbringen von Material in und auf Böden ab einer Menge von mehr als 600 Kubikmetern bei der unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen. Eine gesonderte Anzeige ist nicht erforderlich, wenn das Auf- und Einbringen von Material in einem anderen Verfahren (Bauverfahren, naturschutzrechtliches Verfahren etc.) mit beurteilt wird.
Hinweise
Weitere Informationen zu dem Thema "Lebensgrundlage Boden - Bodenschutz" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU).
Unterlagen
Für die Beurteilung Ihres Vorhabens benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
Lageplan Herkunftsort
Lageplan Aufbringungsort
Sonstiges
Sofern erforderlich, werden wir noch die Ergebnisse der Beprobung und Analyse der Böden fordern. Gegebenenfalls ist auch ein Fachgutachten vorzulegen. Vor allem bei umfangreichen Vorhaben ist zu empfehlen, die Maßnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Fachdienstes Wasser und Bodenschutz im Vorfeld abzustimmen.
Schicken Sie uns die Unterlagen möglichst nur noch digital zu. Gerne können Sie dazu den digitalen Briefkasten des Landkreises Marburg-Biedenkopf nutzen. Sind einzelne Dateien oder das Dateipaket größer als 10 MB schicken wir Ihnen gerne einen Upload-Link zu unserer Cloud zu. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung.
Bearbeitungsdauer
Einen Monat nach Eingang der Anzeige. Sind Angaben nicht vollständig oder fehlen Unterlagen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend.
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Anzeige und Vorprüfung erhalten Sie eine Bestätigung. Offene Punkte und/oder fehlende Unterlagen werden darin aufgeführt sein.
Innerhalb eines Monats erhalten Sie eine abschließende Antwort auf Ihre Anzeige. Die Zustimmung zu Ihrem Vorhaben gilt auch als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats eine Antwort von uns erhalten haben. Diese Frist verlängert sich, wenn fehlende Unterlagen und/oder Angaben nachgereicht werden müssen.
Rechtsgrundlagen
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (BodSchZustV)
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Thema Bodenschutz als natürliche Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen sind auf der Seite Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (MLU) erhältlich.