KFZ-Zulassung: Erstzulassung / Neuzulassung eines Fahrzeugs
Details
Bei einer Neuzulassung wird ein Fahrzeug neu bei der Zulassungsbehörde angemeldet.
Handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, das bisher noch nie zugelassen war, spricht man von einer Erstzulassung.
Die Erstzulassung ist damit eine Form der Neuzulassung. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.
Für Fahrzeuge aus dem Ausland gelten zusätzliche Voraussetzungen. Die entsprechenden Informationen finden Sie unter „Zulassung eines importierten Fahrzeugs“.
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Hinweise
Wunschkennzeichen
Eine gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination kann vor der Zulassung über die Wunschkennzeichenreservierung reserviert werden.
Bei Saison-, E- oder H-Kennzeichen wird online ausschließlich die gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination reserviert. Die Kennzeichenart selbst wird nicht über die Wunschkennzeichenreservierung ausgewählt oder reserviert.
Unterlagen
Für die Neuzulassung sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) des Herstellers
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Bankverbindung mit IBAN und BIC für den Einzug der Kfz-Steuer
Zulassung auf eine Privatperson
Zusätzlich benötigen Sie:
gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
bei Vorlage eines Reisepasses, ausländischen oder abgelaufenen Ausweisdokuments zusätzlich eine Meldebescheinigung
Die erforderliche Meldeabfrage kann alternativ kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde durchgeführt werden.
Zulassung auf eine minderjährige Person
Eine Zulassung auf eine minderjährige Person ist nur möglich, wenn diese bereits die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, zum Beispiel beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Zulassung auf eine juristische Person
Zusätzlich benötigen Sie:
Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung, nicht älter als fünf Jahre
Ausweis des Geschäftsführers im Original oder in Kopie
Ist der Handelsregisterauszug älter als fünf Jahre, können die aktuellen Daten kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde abgefragt werden.
Bei Vorlage einer Ausweiskopie muss auf der Vollmacht bestätigt werden, dass die Kopie mit dem Original-Ausweis übereinstimmt.
Zulassung auf einen Verein
Zusätzlich benötigen Sie:
Auszug aus dem Vereinsregister, nicht älter als fünf Jahre
Ausweis des Vereinsvorsitzenden im Original oder in Kopie
Ist der Auszug aus dem Vereinsregister älter als fünf Jahre, können die aktuellen Daten kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde abgefragt werden.
Bei Vorlage einer Ausweiskopie muss auf der Vollmacht bestätigt werden, dass die Kopie mit dem Original-Ausweis übereinstimmt.
Zulassung durch eine bevollmächtigte Person
Die Zulassung kann auch durch eine andere Person vorgenommen werden.
Zusätzlich benötigen Sie:
Vollmacht des Fahrzeughalters
Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten im Original oder in Kopie
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei Vorlage einer Ausweiskopie muss auf der Vollmacht bestätigt werden, dass die Kopie mit dem Original-Ausweis übereinstimmt.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss immer vom Fahrzeughalter unterschrieben werden.
Ein abweichender Steuerzahler ist möglich. In diesem Fall muss auch der Steuerzahler das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben und seinen Ausweis mindestens in Kopie vorlegen.
Bereits zugeteiltes Kurzzeitkennzeichen
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten zugeteilt und ist dieses am Tag der Zulassung noch gültig, müssen zusätzlich vorgelegt werden:
die Kurzzeitkennzeichen
der dazugehörige Fahrzeugschein