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KFZ-Zulassung: i-Kfz Online Fahrzeugzulassungswesen

Details

Seit dem 1. September 2023 ist die 4. Stufe für die internetbezogenen Zulassungsvorgänge und Außerbetriebsetzungen in Kraft getreten.

Damit sind jetzt folgende Zulassungsvorgänge – auch für juristische Personen – online möglich:

  • Neuzulassungen

  • Wiederzulassung mit und ohne Halterwechsel

  • Umschreibungen mit und ohne Kennzeichenmitnahme

  • Anschriftenänderungen

  • Außerbetriebsetzungen

  • Zuteilung eines Saisonkennzeichens und / oder E-Kennzeichens

Nur dann, wenn das Fahrzeug technisch verändert oder erstmals ein H-Kennzeichen erhalten soll, ist eine onlinebasierte Zulassung / Umschreibung ausgeschlossen!

Außerdem wird ab dem 1. September 2023 auch das sofortige Losfahren mit den ungestempelten Kennzeichen möglich. Hierfür wird direkt am Ende des Online-Zulassungsprozesses ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download und Ausdrucken zur Verfügung gestellt, der dann im Fahrzeug gut lesbar zu hinterlegen ist.

Darüber hinaus ist eine Identifizierung des Antragstellers für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nicht mehr erforderlich. Für alle anderen Zulassungsvorgängen ist jetzt eine Identifizierung nicht nur wie bisher mit einem elektronischen Identitätsnachweis sondern auch zum Beispiel anhand eines Elster-Nutzungskontos möglich.

Im Online-Portal erhalten Sie weitere Infos zu den einzelnen Zulassungsvorgängen und werden Schritt für Schritt durch die einzelnen Erfassungsmasken geleitet.

Hinweise

Nach erfolgreicher Online-Zulassung können Sie mit ungestempelten Kennzeichen sofort losfahren. Der vorläufige Zulassungsnachweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden!


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