KFZ: Verkleinertes Kennzeichen
Details
Für Fahrzeuge sind grundsätzlich Kennzeichen in der vorgeschriebenen Standardgröße vorgesehen. Ist die Anbringung eines solchen Kennzeichens aufgrund der baulichen Beschaffenheit des Fahrzeugs nicht möglich, kann in begründeten Ausnahmefällen ein verkleinertes Kennzeichen genehmigt werden.
Verkleinerte Kennzeichen werden umgangssprachlich häufig als „US-Kennzeichen“ oder „Leichtkraftradkennzeichen“ bezeichnet.
Ein Anspruch auf die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens besteht nicht.
Voraussetzungen
Ein verkleinertes Kennzeichen kommt nur in Betracht, wenn ein Kennzeichen in der vorgeschriebenen Größe am Fahrzeug technisch nicht angebracht werden kann oder hierfür ein unverhältnismäßig hoher Umbauaufwand erforderlich wäre.
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung benötigen Sie eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Daraus muss hervorgehen, dass
die Anbringung eines Kennzeichens in der vorgeschriebenen Größe aufgrund der Bauart technisch nicht möglich ist oder
die erforderlichen Umbaumaßnahmen einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würden.
Nach der Rechtsprechung können Umbaukosten von bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs grundsätzlich zumutbar sein.
Fahrzeugvorführung
Wurde eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Kennzeichen erteilt, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
Hinweise
Der Wunsch nach einem kleineren Kennzeichen oder eine kleinere vorhandene Kennzeichenfläche reicht allein nicht für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus.
Entscheidend ist, ob die Anbringung eines regulären Kennzeichens technisch möglich beziehungsweise ein erforderlicher Umbau zumutbar ist.
Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie:
Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die technischen Voraussetzungen
die für den jeweiligen Zulassungsvorgang erforderlichen Fahrzeugunterlagen
Fahrzeug zur Vorführung, sofern die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde
Soll das verkleinerte Kennzeichen im Rahmen einer Erstzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung zugeteilt werden, benötigen Sie zusätzlich die Unterlagen des jeweiligen Zulassungsvorgangs.