Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter

Details

Ein Fahrzeug kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf eine minderjährige Person zugelassen werden. Hierfür ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Bei Minderjährigen ohne Behinderung ist die Zulassung nur möglich, wenn die minderjährige Person bereits die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Voraussetzungen

Die gesetzlichen Vertreter müssen der Zulassung des Fahrzeugs auf die minderjährige Person schriftlich zustimmen.

Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern. Je nach persönlicher Situation kann die gesetzliche Vertretung auch nur durch einen Elternteil oder durch einen Vormund erfolgen.

Bei einer minderjährigen Person ohne Behinderung muss zusätzlich eine Fahrerlaubnis vorhanden sein, die zum zuzulassenden Fahrzeug passt. Dies kann beispielsweise beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) der Fall sein.

Für minderjährige Personen mit einer Behinderung können abweichende Voraussetzungen gelten.

Hinweise

Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist ein zusätzlicher Bestandteil des eigentlichen Zulassungsvorgangs. Je nach Fahrzeug werden daher auch die Unterlagen für die Erstzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung benötigt.

Unterlagen

Für die Zulassung sind zusätzlich zu den Unterlagen des jeweiligen Zulassungsvorgangs erforderlich:

  • Nachweis über die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis

  • schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

  • Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Übernahme der persönlichen Haftung für mögliche Folgen aus der Fahrzeugzulassung

  • Ausweise der gesetzlichen Vertreter

Je nach Art der gesetzlichen Vertretung können weitere Nachweise erforderlich sein.

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