Fahrerlaubnis: Erweiterung der Fahrerlaubnis B96 / B196

Details

Mit den Schlüsselzahlen B96 und B196 können Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

Schlüsselzahl B96

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

  • Teilnahme an einer Fahrerschulung nach § 6a i. V. m. Anlage 7a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

Schlüsselzahl B196

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

  • Teilnahme an einer Fahrerschulung nach § 6b i. V. m. Anlage 7b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Schlüsselzahl B196 berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Sie gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands.

Antragstellung

Den Antrag können Sie online oder persönlich vor Ort nach Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf stellen.

Möchten Sie eine vorläufige Fahrberechtigung erhalten, ist eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung erforderlich. Die vorläufige Fahrberechtigung gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands und ersetzt den Kartenführerschein bis zu dessen Aushändigung.

Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • gültigen Führerschein

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • Nachweis über die absolvierte Fahrerschulung (im Original)

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