Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein (Verlust, Diebstahl, Namensänderung, Änderung von Auflagen)

Details

Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist beispielsweise bei Verlust, Diebstahl, Unleserlichkeit, Namensänderung oder einer Änderung von Auflagen (z. B. Sehhilfe) möglich. Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, wird im Rahmen der Neuausstellung ein EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit

Ist Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen worden oder unleserlich geworden, können Sie einen Ersatzführerschein beantragen.

Bei Verlust des Führerscheins ist zusätzlich eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheins erforderlich. Diese wird persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen und kann nicht schriftlich oder online abgegeben werden.

Bei Diebstahl muss die Diebstahlanzeige der Polizei schriftlich zum Termin mitgebracht werden. Eine Nenneung des Aktenzeichens ist nicht ausreichen.

Das benötigen Sie

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei

Namensänderung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie keinen neuen Führerschein beantragen. Insbesondere bei Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, einen EU-Kartenführerschein mit den aktuellen Personalien zu besitzen.

Auf Wunsch wird Ihnen nach Antragstellung ein neuer Kartenführerschein mit den geänderten Angaben ausgestellt.

Das benötigen Sie

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Meldebescheinigung)

  • bisherigen Führerschein

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • bei Namensänderung durch Eheschließung: Heiratsurkunde, sofern der neue Name noch nicht im Ausweisdokument eingetragen ist

  • bei Namensänderung durch Scheidung: Namensänderungsurkunde oder entsprechender Nachweis, sofern der neue Name noch nicht im Ausweisdokument eingetragen ist

Änderung von Auflagen (z. B. Sehhilfe)

Sollen Auflagen geändert oder neu eingetragen werden (z. B. Eintragung oder Austragung einer Sehhilfe), wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Das benötigen Sie

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Meldebescheinigung)

  • aktuellen Führerschein

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • erforderliche augenärztliche Bescheinigung im Original

Unterlagen

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,

  • bisheriger Führerschein

  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,

  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung

  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

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