Fahrerlaubnis: Fahreignungsregister, Punktesystem und Fahrverbote
Details
Verkehrsverstöße können im Fahreignungsregister (FAER) mit Punkten bewertet werden. Je nach Punktestand werden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Maßnahmen bei Punkten
Je nach Punktestand gelten folgende Maßnahmen:
4 bis 5 Punkte: Ermahnung und Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES). Bis zu einem Punktestand von fünf Punkten kann durch die einmalige Teilnahme innerhalb von fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.
6 bis 7 Punkte: Verwarnung und Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
8 oder mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fahreignungsseminar (FES)
Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Sie Ihr Verkehrsverhalten verbessern.
Bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten kann einmal innerhalb von fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot kann unabhängig vom Punktestand für die Dauer von einem bis sechs Monaten angeordnet werden.
Bitte beachten Sie: Der Führerschein kann nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf abgegeben werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Bußgeldbescheid genannte zuständige Behörde.
Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein von der zuständigen Behörde zurückgegeben oder zurückgesandt.