Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17
Details
Begleitetes Fahren
Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht Jugendlichen bereits ab 17 Jahren den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Fahrten jedoch nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson durchgeführt werden.
Antragstellung
Den Antrag das begleitete Fahren mit 17 stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf vorort oder online. Die Antragstellung kann auch über Ihre Fahrschule erfolgen.
Haben Sie eine Fahrschule außerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählt, müssen Sie Ihre Wahl schriftlich begründen oder einen entsprechenden Nachweis beifügen. Als Nachweis kommen beispielsweise eine Intensivfahrschule, ein Zweitwohnsitz oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers infrage.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Mindestalter von 17 Jahren (Antrag kann max. 6 Monate vorher gestellt werden)
Hauptwohnsitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Begleitpersonen
Die Begleitperson muss:
mindestens 30 Jahre alt sein,
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
zum Zeitpunkt der Antragstellung im Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt eingetragen sein,
einen gültigen Führerschein besitzen.
Begleitperson nachtragen
Soll nachträglich eine weitere Begleitperson eingetragen werden, ist dies auf Antrag möglich.
Nach bestandener praktischer Prüfung ist hierfür eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung erforderlich. Vor der praktischen Prüfung kann der Antrag auch schriftlich eingereicht werden.
BF17-Bescheinigung
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17. Diese berechtigt Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Führen von Fahrzeugen der Klassen B und BE – jedoch ausschließlich in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.
Kartenführerschein zum 18. Geburtstag
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Sie bis zum Erhalt Ihres Kartenführerscheins für weitere drei Monate mit der Prüfungsbescheinigung auch ohne Begleitperson fahren. Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und an Ihre Meldeanschrift versandt, sofern Sie bisher noch keinen Kartenführerschein besitzen (z. B. für die Klasse T, AM oder A1) und ausschließlich die Fahrerlaubnis der Klasse B beantragt haben.
Haben Sie mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt, wird der Kartenführerschein erst bestellt, nachdem alle Prüfungen erfolgreich bestanden wurden.
Sollten Sie auf eine beantragte Fahrerlaubnisklasse verzichten oder den Kartenführerschein bereits nach Bestehen einer einzelnen Fahrerlaubnisklasse erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.
Online-Dienste
Unterlagen
gültger Ausweis (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles biometrisches Passfoto
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1. Hilfe-Bescheinigung
Antrag der Fahrschule
Antrag BF17
Beiblatt Begleitperson BF17 (für jede Begleitperson)