Fahrerlaubnis: Umtausch Papier- und Kartenführerschein

Details

Der Führerscheinumtausch erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe der Europäischen Union. Ziel ist ein einheitlicher und fälschungssicherer EU-Kartenführerschein. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt durch den Umtausch unverändert bestehen.

Wer muss den Führerschein umtauschen?

Der Pflichtumtausch erfolgt stufenweise. Maßgeblich ist entweder das Geburtsjahr oder das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins.

Die aktuell geltenden Umtauschfristen finden Sie in der nachstehenden Übersicht:

Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind :

  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
    Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
    Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.

  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
    Führerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden.

  • 2008: 19. Januar 2029
    Führerscheine, die 2008 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2029 umgetauscht werden.

  • 2009: 19. Januar 2030
    Führerscheine, die 2009 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2030 umgetauscht werden.

  • 2010: 19. Januar 2031
    Führerscheine, die 2010 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden.

  • 2011: 19. Januar 2032
    Führerscheine, die 2011 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2032 umgetauscht werden.

Papierführerscheine:

  • Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie bis zum 19.01.2033 den Führerschein umtauschen

  • Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind, mussten Sie bis zum 19.01.2024 den Führerschein bereits umtauschen

  • Wenn Sie bis 1971 oder später geboren sind, mussten Sie bis zum 19.01.2025 den Führerschein bereits umtauschen

Kartenführerscheine ab 19.01.2013 haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Diese Befristung bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument und nicht auf Ihre Fahrerlaubnis.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) gemäß den Bestimmungen der Passverordnung. Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.

  • Der aktuelle (nationale) Führerschein

Weiterführende Informationen

Umtausch bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde

Haben Sie Ihren Papierführerschein im Landkreis Marburg-Biedenkopf erhalten und wohnen heute in einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt, können Sie eine Karteikartenabschrift anfordern.

Die Karteikartenabschrift wird direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt und dient dort als Grundlage für den Führerscheinumtausch.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage folgende Angaben an und senden Sie uns diese per E-Mail zu :

  • Vorname und Nachname

  • ggf. Geburtsname

  • Geburtsdatum

  • aktuelle Anschrift

  • aktuell zuständige Behörde

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