Fahrerlaubnis: Verlängerung Fahrerlaubnis

Details

Die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E werden grundsätzlich für fünf Jahre erteilt.

Für Inhaber der ehemaligen Fahrerlaubnisklasse 3 gelten die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E unbefristet. Die Berechtigung CE79 ist jedoch nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.

Für Inhaber der ehemaligen Fahrerlaubnisklasse 2 gelten die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E ebenfalls unbefristet. Die Fahrerlaubnisklassen C und CE müssen erstmals mit Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden, wenn diese weiterhin genutzt werden sollen.

Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und CE ist grundsätzlich möglich, sofern diese nicht länger als 6 Jahre abgelaufen sind und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Antragstellung

Die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis erfolgt ausschließlich persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse gestellt werden.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig zum Termin mit. Die erforderlichen Nachweise müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.

Die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Verlängerung erfolgen.

Hinweise

Bitte beantragen Sie für die Klassen D, DE, D1 und D1E ein behördliches Führungszeugnis rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro. Die Übersendung an die Fahrerlaubnisbehörde kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Hinweise

Schlüsselzahl CE79:


Die Schlüsselzahl CE79 ergibt sich aus der früheren Fahrerlaubnisklasse 3. Sie berechtigt zum Führen bestimmter Fahrzeugkombinationen, die über die Fahrerlaubnisklasse C1E hinausgehen. Diese Berechtigung gilt jedoch nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und muss anschließend verlängert werden, wenn sie weiterhin genutzt werden soll. Die Berechtigung gilt nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen.

Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als ein Jahr

  • augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 FeV, nicht älter als zwei Jahre

Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E

  • behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“), nicht älter als drei Monate

  • bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.2 FeV (Leistungs- und Reaktionstest), nicht älter als ein Jahr

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