Fahrerlaubnis: Ersterteilung / Erweiterung
Details
Ersterteilung
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bezeichnet den erstmaligen Erwerb eines Führerscheins. Eine Erweiterung ermöglicht den Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnisklasse, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Erweiterung
Die Erweiterung einer Fahrerlaubnis bezeichnet das Erwerben einer weiteren Fahrerlaubnisklasse, wenn bereits eine Fahrerlaubnisklasse besteht.
Voraussetzungen
Für die Beantragung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben das erforderliche Mindestalter für die beantragte Fahrerlaubnisklasse erreicht
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Sie sind körperlich und geistig zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet
Antragstellung
Den Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf vorort oder online. Die Antragstellung kann auch über Ihre Fahrschule erfolgen.
Haben Sie eine Fahrschule außerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählt, müssen Sie Ihre Wahl schriftlich begründen oder einen entsprechenden Nachweis beifügen. Als Nachweis kommen beispielsweise eine Intensivfahrschule, ein Zweitwohnsitz oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers infrage.
Online-Dienste
Hinweise
Verfahren nach § 22a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Haben Sie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden, erhalten Sie im Rahmen des Verfahrens nach § 22a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der Prüforganisation einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung.
Der Kartenführerschein wird anschließend automatisch von der Fahrerlaubnisbehörde bestellt, von der Bundesdruckerei hergestellt und an Ihre Meldeanschrift übersandt. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist hierfür nicht erforderlich.
Unterlagen
Antrag mit Angaben Ihrer Fahrschule
gültiges Ausweisdukument (ggf. mit Meldebescheinigung)
biometrisches Passfoto (ausgedruckt)
Sehtest
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
ggf. weitere Nachweise (z. B. ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten)