Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis oder Wiederzuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Details

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder haben Sie auf diese verzichtet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuerteilung beantragen. Sofern eine Sperrfrist festgesetzt wurde, kann die Fahrerlaubnis erst nach deren Ablauf neu erteilt werden.

Wurde Ihnen eine ausländische Fahrerlaubnis aberkannt, können Sie die Wiederzuerkennung dieser ausländischen Fahrerlaubnis zur Nutzung in Deutschland wieder beantragen.

Sperrfrist

Wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, wird häufig eine Sperrfrist festgesetzt. Während dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf über Ihren Antrag entscheiden.

Antragstellung

Den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen Sie nach Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Der Antrag kann drei Monate vor Ablauf einer festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.

Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllen. Hierzu kann es erforderlich sein, weitere Unterlagen oder Gutachten vorzulegen.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Je nach Grund des Fahrerlaubnisentzugs ist ein medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) notwendig. Hinweise hierzu finden Sie auch in Ihrem Informationsschreiben zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Über die Notwendigkeit einer MPU entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Antragsstellung

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise

Die Fahrerlaubnis wird für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E werden befristet erteilt (5 Jahre) und müssen nach der Neuerteilung regelmäßig verlängert werden.

Unterlagen

Fahrerlaubnisklassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T:

 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • Sehtest

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

  • behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“)

 

Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E:

 

  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als ein Jahr
    augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 FeV, nicht älter als zwei Jahre

  • für die Klassen D, D1, DE und D1E zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.2 FeV (Leistungs- und Reaktionstest), nicht älter als ein Jahr

 

Für die Wiederzuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis werden lediglich die folgenden Unterlagen benötigt:

  • behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“)

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