Pflegemedaille des Landes Hessen
Details
Mit der Hessischen Pflegemedaille ehrt das Land Hessen Personen, die über mindestens fünf Jahre hinweg unentgeltlich einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut haben. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson oder die zu betreuende Person ihren ständigen Wohnsitz in Hessen hat. Vorschläge können von Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerblichen Verbänden der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenvertretung Hessen, der Landesbeauftragten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, Kommunen und Landkreisen sowie Privatpersonen eingereicht werden.
Ein Vorschlag wird an die Landrätin oder den Landrat bzw. die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister gerichtet, je nach Wohnsitz der vorgeschlagenen Person. Der Vorschlag wird geprüft und zusammen mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.
Hinweise
Der (formlose) Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung mit Angaben zur pflegenden Person, zur pflegebedürftigen Person sowie zum Grund der Pflege beinhalten.
Unterlagen
Angaben zur pflegenden Person:
Vor- und Zuname
Anschrift
Geburtsdatum und -ort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Beruf
Anzahl Kinder
Angaben zur pflegebedürftigen Person:
Vor- und Zuname
Geburtsdatum
Verhältnis der pflegenden zur pflegebedürftigen Person
Informationen zur Pflegesituation (Pflegegrad, Grund der Pflege, zeitlicher Umfang der Pflege, Ort der Pflege etc.)
Bearbeitungsdauer
Das Prüfungsverfahren kann unter Umständen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 06.11.2009