Pflegemedaille des Landes Hessen

Details

Mit der Hessischen Pflegemedaille ehrt das Land Hessen Personen, die über mindestens fünf Jahre hinweg unentgeltlich einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut haben. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson oder die zu betreuende Person ihren ständigen Wohnsitz in Hessen hat. Vorschläge können von Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerblichen Verbänden der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenvertretung Hessen, der Landesbeauftragten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, Kommunen und Landkreisen sowie Privatpersonen eingereicht werden.
Ein Vorschlag wird an die Landrätin oder den Landrat bzw. die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister gerichtet, je nach Wohnsitz der vorgeschlagenen Person. Der Vorschlag wird geprüft und zusammen mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.

Hinweise

Der (formlose) Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung mit Angaben zur pflegenden Person, zur pflegebedürftigen Person sowie zum Grund der Pflege beinhalten.

Unterlagen

Angaben zur pflegenden Person:

  • Vor- und Zuname

  • Anschrift

  • Geburtsdatum und -ort

  • Staatsangehörigkeit

  • Familienstand

  • Beruf

  • Anzahl Kinder

Angaben zur pflegebedürftigen Person:

  • Vor- und Zuname

  • Geburtsdatum

  • Verhältnis der pflegenden zur pflegebedürftigen Person

  • Informationen zur Pflegesituation (Pflegegrad, Grund der Pflege, zeitlicher Umfang der Pflege, Ort der Pflege etc.)

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren kann unter Umständen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlagen

Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 06.11.2009

Vielen Dank fürs Teilen