Tierschutz Misshandlung Tierquälerei
Details
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist auch für die Einhaltung des geltenden Tierschutzrechts in allen gewerblichen und privaten Tierhaltungen verantwortlich. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Tiere nicht tierschutzgerecht gehalten, gequält oder misshandelt werden, können Sie eine Mitteilung an unseren Fachdienst richten. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz prüft und beurteilt den entsprechenden Sachverhalt und leitet alle nötigen Maßnahmen gegen festgestellte Verstöße ein mit dem Ziel, eine tierschutzkonforme Haltung zu erreichen. Landwirtschaftliche Betriebe und andere gewerbliche Tierhaltungen werden regelmäßig risikoorientiert kontrolliert. Dazu zählen auch Tiertransportunternehmen, Schlachthöfe, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe oder Tierpensionen.
Im Wesentlichen umfasst der Tierschutz:
den Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überprüfung von Nutztier- und gewerbliche Tierhaltungen
die Kontrolle von privaten Tierhaltungen nach Hinweisen aus der Bevölkerung
die Überwachung von Tiertransporten
die Kontrolle von Tierversuchen und Tierversuchseinrichtungen
die Aufklärung und Beratung über artgerechte Tierhaltungen
Stellungnahmen bei geplanten Stallbauprojekten
Verstöße gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes werden in der Regel mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren geahndet und die Verbesserung der Tierhaltung durch in die Zukunft gerichtete Anordnungen erreicht. In besonders schlimmen Fällen kann die sofortige Wegnahme von Tieren veranlasst werden, erforderlichenfalls kann auch die Haltung und Betreuung von Tieren einer Art oder generell verboten werden.“