Adoption (Adoptionsvermittlung)
Details
Grundsätzlich können neben verheirateten Paaren auch allein stehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder bei Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann zunächst nur ein Partner das Kind adoptieren. Da versucht wird, den betroffenen Kindern ein stabiles Lebensumfeld zu bieten um die Gefahr eines erneuten Wechsels der Bezugspersonen so klein wie möglich zu halten, sind die Vermittlungschancen für Ehepaare in der Regel allerdings größer.
Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass keine Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Bevor eine Entscheidung zur Berücksichtigung von Adoptionsbewerbern getroffen wird, ist daher einiges zu klären. Eine Bewerbung um eine Adoption und die Feststellung der Eignung als Adoptionsbewerber/in bietet keine Garantie, dass auch wirklich eine Adoption erfolgen kann!
War eine Bewerbung erfolgreich und ein Kind wurde vermittelt, müssen bereits während des Zeitraums der Adoptionspflege alle Rechte und Pflichten für das Kind übernommen werden. Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales übernimmt eine Begleitung während dieser Zeit und erstellt eine gutachterliche Äußerung für das Familiengericht, das letztlich über die Adoption entscheidet.
Kosten
Während die Vermittlung eines inländischen Kindes kostenfrei ist, fallen bei der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Gebühren für die Erstellung des Eignungsberichts und die Vermittlung an, zusätzlich weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
Hinweise
Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass nicht Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Eine Garantie auf Vermittlung eines Kindes gibt es nicht.
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss der Partner 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre. Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte dem durchschnittlichen Altersunterschied zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechen. Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch kann das Alter als Indikator dienen, der auf andere Merkmale, wie z.B. Gesundheit, Lebenserfahrung, Belastbarkeit, Flexibilität hinweist.
Grundsätzlich können neben verheirateten Paaren auch alleinstehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann jeweils nur ein Partner das Kind adoptieren. Seit 2014 dürfen Lebenspartner das Kind, das ihr Partner adoptiert hat, in einer Folgeadoption adoptieren.
Unterlagen
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Vorlage von Verdienst- und Vermögensnachweisen zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation
- Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder psychischen Krankheiten vorliegen (Untersuchung zur Adoption, Gesundheitsamt)
- Ausführlicher Lebenslauf
- Lichtbild
- Erweitertes Führungszeugnis,
- Einkommensnachweise und Vermögensnachweise zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation,
- Gesundheitszeugnis, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen vorliegen,
- sowie Personenstandsurkunden.
Verfahrensablauf
Damit Sie als mögliche Adoptiveltern zur Aufnahme eines Kindes berücksichtigt werden können, wird die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes das Thema Adoption mit Ihnen ausführlich erörtern. Hierbei wird geklärt, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes erfüllen. Sie werden ebenfalls über Ihre persönlichen Bedingungen, Ihr soziales Umfeld und Ihre familiären Beziehungen gehört werden.
Wenn die Voraussetzungen zur Annahme eines inländischen Kindes durch Ihr Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle positiv bestätigt wurden, können Sie sich bei allen Jugendämtern in der Bundesrepublik Deutschland für die Adoption eines Kindes bewerben.
Nachdem Ihnen ein Kind vermittelt wurde, wird eine Adoptionspflegezeit vor Ausspruch der gerichtlichen Adoption von ca. einem Jahr vorausgesetzt. Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts steht Ihnen auch in dieser Zeit beratend zur Seite.