Jugendhilfe im Strafverfahren
Details
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Information und Beratung
über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
die möglichen Folgen der Straftat,
Datenschutz und Vertrauensschutz,
verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
bei Problemen und Schwierigkeiten in
Schule, Beruf und Ausbildung,
Familie und Wohnen,
Freizeit sowie bei
Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht über
die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
Zukunftsperspektiven,
Hintergründe der Straftaten,
Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Hinweise
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
-
Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
-
Vermeidung von Untersuchungshaft
Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.