Pflegekinderdienst

Details

Ein Pflegekind ist ein junger Mensch, der vorübergehend oder auf Dauer nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie, lebt. Die Gründe dafür, dass ein Kind zu einem „Pflegekind“ wird, sind vielfältig und reichen von dem vorübergehenden Ausfall von Eltern oder eines Elternteils bis hin zu vielschichtig belasteten, instabilen Familiensituationen.

Insbesondere bei jüngeren Kindern ist eine Pflegefamilie oftmals besser geeignet als die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung, denn es zeigt sich, dass es für Kinder vorteilhaft ist, in stabilen Beziehungsgefügen aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das nicht in seiner eigenen Familie aufwachsen kann, sorgfältig geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist.

Wer beabsichtigt, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, bedarf hierzu einer Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes. Das Jugendamt prüft dann, ob das Kind und die Pflegeeltern zusammen passen.

Wer kann Pflegeeltern werden?

Wir suchen Pflegeeltern, die verheiratet sind, in einer festen Partnerschaft leben oder Einzelpersonen, die an einer Aufnahme eines Pflegekindes interessiert sind.

Was wird von Pflegefamilien erwartet?

Liebevolle Annahme und Begleitung der Kinder

Belastbarkeit und Geduld

Verständnis, Offenheit und Toleranz für die unterschiedlichen Bedarfe und Herkunftsgeschichten der Ihnen anvertrauten Kinder

Motivation und Interesse daran, Kindern ein Zuhause zu geben

Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit im Erziehungsalltag

Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und anderen Institutionen

Die Bereitschaft zur Teilnahme am Bewerberseminar sowie zum Einreichen erforderlicher Unterlagen

Das Interesse an Fortbildungen/ Pflegeelternschulungen

Welche Unterstützung erhalten Pflegefamilien?

Der erste Ansprechpartner ist das Jugendamt, hier werden Sie auf Ihre wichtige Aufgabe vorbereitet und erhalten Unterstützung durch:

  • Seminare zur Vorbereitung

  • Schulungen und Forbildungen

  • Informationsgespräche

  • Pflegeelterntreffen sowie individuelle Beratung und Unterstützung

  • Familienberatung

  • Pflegegeld, nach den Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

  • Finanzieller Erziehungsbeitrag

  • Förderung der Altersvorsorge

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