Kindeswohlgefährdung: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

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Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.

Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.

Wichtig!
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Landkreises geht allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte und sucht den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden und z.B. um Schutz oder Beratung bitten.

Wenn Sie unsicher sind, warten Sie nicht ab!

Holen Sie sich Rat und Unterstützung, wenn Sie Hilfe benötigen bei der Erziehung Ihres Kindes, bei der Bewältigung akuter Krisen oder wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes/Jugendlichen bedroht ist.

Schutzmaßnahme Inobhutnahme

In Obhut genommen zu werden, bedeutet die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung an einem sicheren Ort, zum Beispiel

  • bei einer geeigneten Person,

  • in einer Bereitschaftspflegefamilie,

  • in einer Einrichtung (Kinder- und Jugendnotdienst) oder

  • in einer anderen betreuten Wohnform.

Ziel der Inobhutnahme ist es, das Kind oder den Jugendlichen zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen. Das Jugendamt wird an die Eltern (beziehungsweise Sorge- oder Erziehungsberechtigten) herantreten, um im Konflikt zu vermitteln und – wenn notwendig – weitere Hilfen in die Wege zu leiten.
Im Fall, dass die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten nicht erreichbar, nicht bereit oder nicht in der Lage sind, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, wird das Jugendamt beim Familiengericht notwendige Maßnahmen beantragen.

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